Welche Vertrauensschutz- und Übergangsregelungen für die Empfehlungen 6 und 8 der Alterssicherungskommission können Sie sich persönlich(!) vorstellen, ohne den kommenden Beratungen vorzugreifen?
Hintergrund zu meiner Frage: Ich bin Jahrgang 1962, habe bereits 48 ununterbrochene Berufsjahre hinter mir und hatte vor, 2027 ohne Abzüge in Rente zu gehen. Meine Frau ist Jahrgang 1964 mit 45 Beitragsjahren - sie möchte ebenfalls im kommenden Jahr -allerdings mit vollen Abzügen- vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen. Mit unseren Arbeitgebern haben wir das bereits im letzten Jahr besprochen, damit sie frühzeitig disponieren können. Eine Kollegin meiner Frau wird bereits sukzessive eingearbeitet, um ihre Aufgaben zu übernehmen. Sehen Sie persönlich realistische Chancen unser lange vorbereitetes Vorhaben zu realisieren?
Lieber Herr F.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Nur die abschlagsfreie Frührente ("Rente für besonders langjährig Versicherte") soll beendet werden. Frührenten mit Abschlägen („Rente für langjährig Versicherte“ nach 35 Beitragsjahren) bleiben bestehen. Auch erhöht sich hier der Abschlag nicht. Jedoch soll die Altersgrenze für diese Rentenart (bisher 63 Jahre) zeitnah auf 64 Jahre angehoben werden und danach parallel zur Anhebung der Regelaltersgrenze steigen (also ca. 6 Monate innerhalb von 10 Jahren). Wann genau die Anhebung von 63 auf 64 Jahre stattfindet, wird sich in der zweiten Jahreshälfte im Gesetzgebungsverfahren zeigen.
Die Kommission empfiehlt, die Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte zeitnah umzusetzen. Gleichzeitig ist ihr wichtig, dass dabei ein angemessener Vertrauensschutz gewährleistet wird. Wie mögliche Übergangsregelungen im Einzelnen aussehen, wird im Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Pascal Reddig

