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Pascal Reddig
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Liebe Frau K., 

Mir und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung wichtig; entsprechende Maßnahmen sind im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Vergütung wird jedoch von den Selbstverwaltungspartnern verhandelt und nicht direkt von der Politik festgelegt.                

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat eine Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 % bei gleichzeitiger Erhöhung der Strukturzuschläge um 14,25 % beschlossen, wodurch die Gesamtminderung meist geringer als 4,5% ausfällt.                

Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.       

Das Bundesgesundheitsministerium prüft im Rahmen seiner Rechtsaufsicht, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Zudem wird die Entscheidung derzeit gerichtlich überprüft.

Mit freundlichen Grüßen

Pascal Reddig

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