Ottilie Klein
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CDU
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Frage von Karin V. •

Wie wollen sie sicherstellen, dass Politisierung, Diffamierung und Delegitimierung des Bundesverfassungsgerichts heute und in Zukunft chancenlos ist und bleibt?

Sehr geehrte Frau Klein,

einigermaßen entsetzt über die Geschehnisse vergangen Freitag rund um die abgesagte Richter:innen-Wahl zum Bundesverfassungsgericht, stelle ich mir (und Ihnen) folgende Fragen.

Wie wollen Sie sicherstellen, dass ein Bewusstsein dafür entsteht, dass rechtswissentschaftliche Argumentationslinien eine Sache sind und politische Positionen eine andere?

Soll es Maßnahmen geben um Bundestagsabgeordnete für politische Hetzkampagnen zu sensibilisieren und strategische Resilienz dagegen aufzubauen?

Ist Abgeordneten bewusst, dass sie duchr ihre öffentlichen Äußerungen eine Mitverantwortung für den Ton der Debatte haben und ihre Entscheidung, als Abgeordnete des Deutschen Bundestags, bewusst oder unbewusst an übelsten Diffamierungskampagnen mitzuwirken, das Vertrauen in demokratische Prozesse weiter schwächt?

Wir müssen aufhören über die Stöckchen der Demokratie-Feinde zu springen, Abgeordnete tragen eine besondere Verantwortung dafür.

MfG,
Karin V.

Ottilie Klein
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau V.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich möchte Ihnen in einer Grundannahme Ihrer Frage vehement widersprechen. 

Die Entscheidung vieler Abgeordneter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, nicht für Frau Dr. Brosius-Gersdorf stimmen zu wollen, ist nicht das Ergebnis einer Medienkampagne. Sehr viele meiner Kolleginnen und Kollegen haben sehr mit der Personalie gehadert. Aus vielen Gesprächen und Stellungnahmen weiß ich, dass sie es sich mit ihrer Entscheidung nicht einfach gemacht haben, unabhängig davon, ob sie für oder gegen Frau Brosius-Gersdorf stimmen wollten. Man kann diese Entscheidungen gut oder schlecht finden. Man muss ihnen aber in jedem Fall zugestehen, dass sie sich ihrer besonderen Verantwortung als Abgeordnete stets bewusst waren.

Sie haben damit stets als frei gewählte Abgeordnete gehandelt. Das ist zu respektieren. Wenn wir nun dazu übergehen sollten, diese Möglichkeit der Gewissensentscheidung auszuschließen, würden wir unserer freiheitlichen Demokratie einen echten Bärendienst erweisen. Dann wäre die freiheitliche Demokratie nicht nur geschwächt, sondern in ihren Grundlagen gestört.

Es gehört zum Selbstverständnis einer Demokratie dazu, dass es unterschiedliche Meinungen gibt. Man kann Abgeordneten zwar den Vorwurf machen, dass sie eine andere Meinung haben als man selbst. Man sollte ihnen aber nicht zur Last legen, dass sie sich, aufgrund ihrer Eindrücke, Erfahrungen und ihrer Arbeit, frei eine Meinung bilden und nach dieser Überzeugung handeln.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Ottilie Klein

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