Ottilie Klein
Ottilie Klein
CDU
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Frage von Anna R. •

Wie verhalten Sie sich zu den Plänen zum IFG?

Sehr geehrte Frau Klein,

mit großer Sorge höre ich von den Plänen des Koalitionsausschusses, das Informationsfreiheitsgesetz de facto abzuschaffen. Aktuell ermöglicht das IFG allen Menschen, Einblick in staatliche Dokumente zu bekommen und damit das Handeln von Behörden und der Regierung zu kontrollieren.

Im Koalitionsvertrag haben Sie gemeinsam mit der Union beschlossen, das IFG im Sinne der Bürger*innen zu reformieren. Der jetzige Beschluss des Koalitionsausschusses ist das genaue Gegenteil: SPD und Union planen einen massiven Bruch des Koalitionsvertrags – und den größten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik. Die vorgeschlagenen Änderungen würden der Informationsfreiheit in Deutschland de facto ein Ende setzen.

Anfragen wären nur noch nach Nachweis eines „berechtigten Interesses“ möglich – und damit fast nie. Außerdem könnten Anfragen künftig zehntausende Euro Kosten.
Wie verhalten Sie sich zu diesen Plänen?
MfG
A.R.

Ottilie Klein
Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau R.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Transparenz ist ein hohes Gut. Bei einer Anpassung des IFG geht es uns als CDU/CSU-Fraktion nicht darum, Kontrolle abzubauen oder Transparenz einzuschränken, sondern die Handlungsfähigkeit unserer Verwaltung zu sichern. Automatisierte Massenabfragen kommerzieller Plattformen binden zunehmend Personal, das an anderen Stellen fehlt. Hier muss das Gleichgewicht gewahrt bleiben, um unsere Verwaltung effizienter zu gestalten.

Zugleich müssen wir angesichts komplexer Bedrohungen die staatliche Resilienz stärken und sensible Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftlichen Forschung besser schützen.

Der Nachweis eines berechtigten Interesses bedeutet nicht, dass Informationszugang nur noch in Ausnahmefällen möglich ist. Wenn jemand einen nachvollziehbaren Grund hat, sich für bestimmte staatliche Vorgänge zu interessieren, kann er diese Informationen weiterhin erhalten. Die Änderung richtet sich vielmehr gegen Anfragen ohne erkennbaren Bezug und die bereits genannten Punkte.

Die Änderungen am IFG sollen daher den Staat und seine Bürger schützen und zugleich den Rechtsstaat in seinen grundlegenden Prinzipien bewahren.

Mit freundlichen Grüßen

Ottilie Klein

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