Ottilie Klein
Ottilie Klein
CDU
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Frage von Yvonne M. •

Wie ist Ihre Position zu der 4,5-%-Honorarkürzung psychotherapeutischer Leistungen?

Sehr geehrte Frau Klein,

ich möchte Sie um eine Stellungnahme zur geplanten Kürzung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 % ab dem 01.04.2026 bitten.

Angesichts steigender Zahlen psychischer Erkrankungen und bereits langer Wartezeiten auf Therapie erscheint eine Absenkung der Vergütung schwer nachvollziehbar und potenziell versorgungsgefährdend.

Daher meine Fragen an Sie:

- Wie positionieren Sie sich zu dieser Honorarkürzung?

- Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss prüft bzw. beanstandet?

- Unterstützen Sie eine gesetzliche Klarstellung im Sozialgesetzbuch, die eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sicherstellt?

- Unterstützen Sie den Ausbau psychotherapeutischer Leistungen?

Vielen Dank für ihre öffentliche Antwort

Ottilie Klein
Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre öffentlich gestellten Fragen, zu denen ich wie folgt Stellung nehme.

Zu 1.: Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar von der Politik festgelegt. Vielmehr handelt es sich um eigenständige Verhandlungen zwischen den Selbstverwaltungspartnern – insbesondere der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband – im sogenannten Bewertungsausschuss. Dieses Verfahren ist im Fünften Sozialgesetzbuch gesetzlich geregelt. Ich kann nachvollziehen, dass die Honorarabsenkung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.

Zu 2.: Das Bundesgesundheitsministerium wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Zudem besteht die Möglichkeit, entsprechende Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat bereits eine Klage gegen den Beschluss angekündigt.

Zu 3. und 4.: Es ist ein zentrales Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen. Dazu haben wir im Koalitionsvertrag verschiedene Maßnahmen vereinbart, die wir in den kommenden Monaten angehen wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Ottilie Klein

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