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Frage von Edwin S. •

Frage an Oswin Veith von Edwin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Veith, Erbitte Ihre Meinung/Stellungnahme zur Merkel Flüchtlingspolitik.

Freundliche Grüße

Edwin Schulz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schulz,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19. Januar 2016.

Auch ich bin schockiert über die Vorkommnisse während der Silvesternacht in Köln. Die dort geschehenen widerwärtigen und kriminellen Taten sind inakzeptabel. Es gilt: die Straftäter von Köln schnellstmöglich zu ermitteln und mit allen Mitteln des Rechtsstaates zu bestrafen. Wir müssen dazu auch die Mittel des Ausländer- und Asylrechts zu Hilfe nehmen. Der Rechtsstaat muss sich wehrhaft zeigen und rechtsfreie Räume, aber auch einen Generalverdacht gegen Asylbewerber, darf es nicht geben.

Aktuell erreichen mich wegen der Vorkommnisse in Köln sowie wegen der hohen Zahl von Flüchtlingen, welche im vergangenen Jahr und auch noch aktuell nach Deutschland kommen, sehr viele Briefe bzw. E-Mails.

Mitte der 90er Jahre sind wegen des Krieges im damaligen Jugoslawien 1,5 Millionen Menschen – darunter viele Muslime – nach Deutschland geflüchtet. 80 % dieser Menschen sind nach wenigen Monaten und Jahren wieder in ihrer Heimat zurückgekehrt. Der Rest fühlt sich und ist in Deutschland integriert.

Der Zuzug vom Fremden hat Deutschland in der Vergangenheit stets einen positiven Effekt beschert. Dennoch gibt es bedauerlicherweise bei den Flüchtlingen Menschen, welche dass unsererseits großzügig gewähre Gastrecht missbrauchen. Dies können wir nicht dulden.
Wir können aber auch Menschen, welche unser Gastrecht missbraucht haben, auf Grund gesetzlicher Bestimmungen nicht nach Hause schicken. Diese Situation verdanken wir übrigens hauptsächlich Bündnis90/Die Grünen, der Partei Die Linke und auch unserem Koalitionspartner SPD.
Artikel 16a unseres Grundgesetzes regelt das Asylrecht. Auf Grund der historischen Erfahrungen des Dritten Reiches ist u.a. auch dieser Artikel „grenzenlos“ formuliert. Für die Mütter und Väter des Grundgesetzes war eine Situation wie die aktuelle, mit all ihren Problemen, schlichtweg nicht vorstellbar.

CDU/CSU haben immer wieder versucht den Artikel 16a des Grundgesetzes sowie die mit diesem im Zusammenhang stehenden Gesetze zu modernisieren.

Ich bedauere, dass jeder Vorstoß einer Verschärfung bzw. Begrenzung in der Vergangenheit stets an den rot-grünen Mehrheiten im Bundesrat gescheitert ist. Auch die Haltung der Medien hat hierzu einen Beitrag geleistet. Wurden derartige Versuche doch sehr schnell in die „ultra-rechte Ecke“ gestellt.

Nur durch die Entwicklung im vergangenen Jahr war mit dem Asylpaket I eine Absenkung der Leistungen sowie des Schutzes möglich. Das Asylpaket I hat bereits Wirkung gezeigt. Vor allem die Erklärung von Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsstaaten, hat zu einer erheblichen Absenkung der Flüchtlingszahlen aus diesen Ländern geführt. Zudem konnte der Bund den Kommunen und Ländern große finanzielle Hilfen zur Verfügung stellen, um in der Situation eine Unterstützung zu sein. Wir haben 4.000 mehr Stellen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geschaffen, so dass die Verfahren dort beschleunigt werden konnten.

Lieber heute als morgen würde ich das in Beratung befindliche Asylpaket II umsetzen. Dieses Paket soll u.a. für eine Beschleunigung der Asylverfahren sorgen. Strittig sind u.a. die Begrenzung des Familiennachzugs und schärfere Regelungen zur Abschiebung.

Aber auch bei diesem Paket müssen wir unseren Koalitionspartner SPD überzeugen und sind auf Grund der rot-grünen Mehrheit im Bundesrat auf Bündnis90/Die Grünen angewiesen. Wir streiten bzgl. des Asylpakets II vorwiegend um die Definition von weiteren sicheren Herkunftsstaaten, in welche eine Rückführung relativ einfach möglich ist. Bei Bündnis90/Die Grünen und teilweise auch bei unserem Koalitionspartner SPD wird die Auffassung vertreten, dass Länder in Afrika und dem Nahe Osten nicht zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden können. Ich sehe dies anders.

Um die innere Sicherheit unseres Landes aufrecht zu halten und den neuen Herausforderungen gerecht zu werden hat der Bund im Haushalt 2016 weitere Mittel zur Verfügung gestellt. Wir werden den Sicherheitsbehörden des Bundes knapp 4.000 mehr Stellen zur Verfügung stellen. Die Bundespolizei erhält neue robuste Einheiten samt Schutzausrüstung und Einsatzmittel. Weiterhin wird das Bundesamt für Verfassungsschutz im Bereich Extremismus und Terrorismusbekämpfung personell gestärkt. Insbesondere diese Maßnahmen werden künftig die Sicherheit unseres Landes weiter verbessern.

Dem Ruf nach schnelleren Registrierungen und im Umkehrschluss auch schnelleren Abschiebungen kommen wir nach, in dem wir das Datenaustauschverbesserungsgesetz verabschiedet haben. Neben der schnelleren Registrierung sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die in diesem Zusammenhang erfassten Informationen allen zuständigen Stellen elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Dies wird die Mehrfach-Registrierung verhindern.

Alle im Anschluss an die Registrierung erhobenen Daten werden sodann in der zentralen Datenbank Eurodac-System erfasst. Diese Datenbank wurde extra für den europaweiten Vergleich von Fingerabdrücken von Asylbewerbern und illegalen Einwanderern eingerichtet. In einem weiteren Schritt können diese Daten vom Bundeskriminalamt mit dem automatisierten Fingerabdruckidentifizierungssystem abgeglichen werden. Kriminelle Ausländer können somit schneller ermittelt werden.

Weiterhin werden wir nun zügig eine weitere deutliche Verschärfung des Asylrecht durchsetzen. Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) haben sich auf einen gemeinsamen Gesetzesentwurf geeinigt. Bereits auf dem CDU-Bundesparteitag Anfang Januar hat sich die CDU darauf verständigt hier eine Verschärfung voran zu bringen. Schwere Straftaten sind inakzeptabel – wie die Vorkommnisse in Köln beweisen. Der gemeinsame Vorschlag der Minister sieht vor, dass künftig jede verhängte Freiheitsstrafe zu einer Ausweisung von kriminell gewordenen Ausländern und Asylbewerbern führen kann. Dies gilt für alle Täter, die wegen gewalttätigen Angriffen auf das Leben einer Person, wegen Körperverletzungen, Sexualdelikten, Angriffen auf Polizisten und wegen Serieneinbrüchen verurteilt wurden. Keine Rolle wird mehr spielen, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist oder ob der Täter noch Heranwachsender ist. Ist ein Täter zu mindestens einem Jahr Freiheitsentzug verurteilt, ist die Ausweisung so gut wie sicher.

Vor dieser Verschärfung lag die Hürde bei zwei oder mehr Jahren. Weitere Verschärfung erfolgen auch im Aufenthaltsrecht. Neben einer Verpflichtung zur Rechtsstreue soll schriftlich festgehalten werden, dass eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr dazu führen soll, dass die Anerkennung als Flüchtling verweigert wird.

Aber nicht nur der Bund muss etwas tun, auch die Bundesländer müssen konsequent abschieben. Insbesondere den Vollzug von Abschiebungen der Straftäter muss entsprechend strikt umgesetzt werden. Hier besteht in einigen Ländern Nachholbedarf.

Um einen besseren strafrechtlichen Schutz vor sexueller Gewalt zu gewährleisten, wollen wir das Sexualstrafrecht reformieren und auch sexuelle Belästigungen wie Grapschen, die unterhalb der Schwelle sexueller Nötigung liegen, unter Strafe stellen. Darüber hinaus prüfen wir, ob das untere Strafmaß bei sexuellen Übergriffen angehoben werden muss. Wir fordern die sofortige Untersuchungshaft für alle Täter und schnelle sowie konsequente Verurteilung. Gegenwärtige Schutzlücken wollen wir schließen.

Neben den nationalen, gesetzlichen Verschärfungen müssen wir aber auch weiterhin nach einer europäischen Lösung der derzeitigen Lage suchen. Deutschland hat starke Schultern und ist bereit, seinen Teil der Verantwortung zu übernehmen. Doch kein Land kann eine solche Hoffnung alleine schultern. Denn ein Andauern des aktuellen Zuzugs würde Staat und Gesellschaft auf Dauer überfordern. Wir brauchen eine Lösung, die tatsächlich nachhaltig und damit dauerhaft wirkt. Eine solche Lösung kann im deutschen und europäischen Interesse nur in gemeinsamer Solidarität und in engerer Zusammenarbeit mit den Herkunfts-und Transitländern der Flüchtlingsbewegung funktionieren. Die Sicherung der europäischen Außengrenzen und eine faire Verteilung der Schutzbedürftigen gelingen nur in europäischer Solidarität und Verantwortung.
Zuweilen reagiere auch ich wütend, wenn ich erfahre, welche Frechheiten sind insbesondere junge muslimische Männer gegenüber der Polizei herausnehmen. Vier Millionen Menschen in Deutschland, bei einer Gesamtbevölkerung von 80 Millionen Menschen, sind muslimischen Glaubens. Ich lehne es daher ab, für das Fehlverhalten einiger Weniger die Schuld bei der CDU/CSU bzw. unserer Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zu suchen. In einer Demokratie können gesetzliche Veränderungen nur im Konsens mit anderen Parteien umgesetzt werden.
Gerade auf Ebene der Länder wurden in den vergangenen Jahren einige Fehler gemacht, welche sich nun rächen. (siehe die Vorkommnisse in Köln). Die Stellenreduzierung bei den (Länder-) Polizeien und den Staatsanwaltschaften und Gerichten möchte ich exemplarisch nennen. Erwähnen möchte ich aber auch, dass die Bundespolizei in den vergangenen Jahren personell aufgestockt wurde. Dies ist ein Verdienst der CDU/CSU. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen (SPD u. Bündnis90/Die Grünen) verfolgte und verfolgt evtl. auch immer noch einen anderen Kurs.

Immer wieder haben CDU Innenminister (Schäuble, Friedrich u. de Maizière) die Länder zu schärferen Maßnahmen aufgefordert, mit dem Ergebnis, dass sie in die rechte Ecke gestellt wurden. Durch die teilweise ausgedünnte Justiz ist es vielen Ländern schwerlich möglich, zeitnah und rechtsstaatlich einwandfrei Abschiebungen zu veranlassen und durchzuführen. Des Weiteren bin ich als Jurist oftmals sehr darüber verwundert, welche Entscheidungen Gerichte zu Bleiberecht und Abschiebung treffen.

Wir müssen unterscheiden zwischen Menschen, die wegen Gefahr für Leib und Leben nach Deutschland geflohen sind und den Menschen, die unsere Werte mit Füßen treten und verachten bzw. unser Asylrecht ausnutzen. Der erwähnte Artikel 16a des Grundgesetzes und unsere christliche Nächstenliebe, welche wir stolz im Parteinamen tragen, verpflichten uns Menschen Schutz zu bieten.

Menschen die unser Gastrecht missbrauchen müssen Deutschland wieder verlassen. Hierfür stehe ich.

Ich stehe aber auch für ein Burka-Verbot und bin daher froh, dass dieses durch die CDU-Spitzenkandidatin für die Landtageswahl in Rheinland-Pfalz, Julia Klöckner, auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Durch einen Erfolg in Rheinland-Pfalz kann die rot-grüne Mehrheit im Bundesrat fallen und somit die Wahrscheinlichkeit der auch von mir befürworteten Verschärfung des Aslyrechts Realität werden.

Deutschland steht aktuell wegen der richtigen Politik der CDU/CSU-geführten Bundesregierung wirtschaftlich und finanziell sehr gut da. Der Jahresüberschuss im zweistelligen Milliardenbereich ist eine tolle Leistung. Dadurch sind wir in der Lage die aktuelle Situation ohne größere Einschränkungen zu meistern.

Bitte stellen Sie sich aber auch selbst die Frage, wie stark sie persönlich aktuell durch die Flüchtlingssituation betroffen sind. Haben Sie schon schlechte Erfahrung mit Flüchtlingen gemacht?

Nicht alles läuft aktuell perfekt. CDU/CSU arbeiten intensiv an einer Verbesserung der Zustände. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es gelingen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Oswin Veith