(...) Zuerst einmal möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich an dieser Stelle keine Rechtsberatung geben kann. Da Ihnen die genauen (finanziellen) Umstände der Familie nicht bekannt sind, möchte ich Ihnen raten, der Familie mitzuteilen, dass sie sich bei Unklarheiten an eine örtliche Arbeitslosenberatung wenden möchte. Grundsätzlich jedoch gilt, dass das Kindergeld auf Leistungen nach dem SGB II (umgangssprachlich: Hartz-IV) angerechnet wird. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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