Portrait von Omid Nouripour
Omid Nouripour
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jutta K. •

Warum werden alle E-Autos beim Kauf gefördert, auch die z.B.aus China? Sollten nicht nur Hersteller aus D gefördert werden?

Gelder kommen doch durch uns Steuerzahler rein...

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2030 fünfzehn Millionen vollelektrische Autos in Deutschland gemeldet sind (https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/nachhaltige-mobilitaet-2044132).

Die E-Auto-Förderung (Umweltbonus) war von Anfang an als Anschubfinanzierung geplant. Er stellte mit der Förderung von 2,1 Millionen E-Autos (vollelektrisch und hybrid) seit dem Jahr 2016 ein sehr erfolgreiches Programm dar. Insgesamt wurden Fördermittel in Höhe von rund 10 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.

Durch den Ausbau der Ladeinfrastruktur und den Aufbau der neuen elektromobilen Wertschöpfung, insbesondere die Batteriezellfertigung fördert die Bundesregierung auch nach Auslaufen des Umweltbonus weiter. Das Wirtschaftsministerium hat europäische Arbeitsgruppen zum bidirektionalen Laden eingerichtet, damit Laden smarter und effektiver wird und der Bedarf für den Stromnetzausbau für das Laden eingegrenzt werden kann.

Das deutsche Verfassungs- und Verwaltungsrecht enthält kaum materiell-rechtliche Vorgaben für die Vergabe von Subventionen. Anders schaut es mit Blick auf das Unionsrecht aus: Dieses enthält in Art. 107 AEUV materiell-rechtliche Vorschriften über "staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte" Subventionen. Hintergrund ist, dass Mitgliedstaaten keine Wettbewerbsverzerrung durch einseitige Subventionen hervorrufen dürfen, sondern es eine grenzüberschreitende Wettbewerbsfreiheit geben muss.

Mit anderen Worten: Subventionen dürfen nur entlang internationaler Vereinbarungen errichtet werden. Selektive Vorteile dürfen nicht bestehen. Das Beihilferecht kontrolliert den Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union und sichert den Binnenmarkt vor unfairen Begünstigungen von Unternehmen durch Staaten.

Mit Blick auf China scheint es hier zu dem Nichteinhalten von Vereinbarungen gekommen zu sein. Es ist damit zu rechnen, dass die EU-Kommission bis spätestens 4. Juli vorläufig Strafzölle auf E-Autos aus China verhängt. Dies dürfte die Folge der Antisubventionsuntersuchung sein, die die Kommission seit dem 4. Oktober führt. Derzeit laufen mehr als 40 Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen der EU gegen marktverzerrende Stahlimporte aus Drittländern. Die höchste Anzahl betrifft dabei Importe aus China.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/world/20170616STO77646/antidumping-regeln-der-eu-schutz-gegen-unlautere-handelspraktiken

Mit freundlichen Grüßen
Team Nouripour

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