Trotz der Einbürgerungszusicherung kommt meine Frau nicht weiter, da ihr Heimatstaat sich weigert, sie aus der alten Bürgerschaft zu entlassen. Wann dürfen wir mit dem neuen Gesetz rechnen? Danke!

Hallo Herr K.,
nach aktuellem Stand akzeptieren deutsche Behörden eine Einbürgerung "unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit" etwa, wenn eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit nach dem Recht des bisherigen Staates nicht möglich ist oder der bisherige Staat die Entlassung regelmäßig verweigert. Das trifft etwa auf Afghanistan, Algerien, Eritrea, Kuba, Libanon, Marokko, Syrien oder Tunesien zu.
Wir rechnen damit, dass die geplanten Änderungen der Ampel Fraktion im zweiten Quartal 2023 in Kraft treten.
Freundliche Grüße
Omid Nouripour