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Oliver Luksic
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Frage von Andreas K. •

Frage an Oliver Luksic von Andreas K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Lukisc,

mit erstaunen habe ich heute in der N-TV Onlineausgabe gelesen (Quelle siehe unten), dass Sie die Strafen für Geschwindigkeitsübertretung für unverhältnismäßig halten. Es wurden laut Bericht 11.200 Fahrer erwischt. Müsste die Aussage dann nicht eher andersrum sein? Zeigt die Zahl von über 11.000 Fahrern nicht eher das der Tempoverstoß generell hingenommen wird? Wie stehen Sie dazu? Ich von meiner Seite aus würde mir eher mehr Kontrollen und auch Strafen wie in Rest-EU üblich sind eher wünschen.

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Kauerhof

Quelle: https://www.n-tv.de/politik/Zahl-der-Fahrverbote-schiesst-nach-oben-article21928298.html

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Sehr geehrter Herr Kauerhof,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich meiner Äußerungen zu den Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die seit dem 28. April gültige Novellierung der StVO bringt viele Änderungen mit sich. Die meisten davon sind sinnvoll und waren zum Teil längst überfällig, bei einigen wenigen allerdings vermisse ich Maß und Mitte. Dazu gehört die deutliche Verschärfung der Regeln zu Punkten im Flensburger Verkehrsregister und zu Fahrverboten einhergehend mit der Verdopplung der Bußgelder in vielen Fällen. Der Gesetzgeber macht jetzt keinen Unterschied mehr zwischen einem stets gesetzeskonformen 60jährigen Autofahrer mit vielen Jahren Fahrerfahrung und dem draufgängerischen 18jährigen Fahranfänger, beide hätten bei einer einmaligen Geschwindigkeitsübertretung die gleiche Strafe. In keinem Fall ist der Umstand der Geschwindigkeitsübertretung herunterzuspielen, jedoch wird bei den Autofahrern nach der alten Regelung stärker differenziert. Davon ist man nun abgerückt und geht quasi generell auch beim einmaligen Vergehen von Vorsatz aus. Doch gerade bei der Festlegung von Strafen muss neben der präventiven Wirkung auch stets das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Insbesondere im Hinblick auf die Flensburger Punktereform von 2014, die die Punktevergabe im Verkehrsregister fast nur noch im Zusammenhang mit der Gefährdung der Verkehrssicherheit festlegte, ist die neue StVO hier nach meiner Ansicht in Gänze so zu scharf. Wer wiederholt zu schnell unterwegs ist, hat auch weiterhin nichts auf unseren Straßen zu suchen. Daher gebe ich Ihnen auch völlig Recht, dass wir in Deutschland auch mehr Kontrollen brauchen. Das jedoch bereits beim erstmaligen Vergehen quasi automatisch immer der Führerschein entzogen wird, ist aus meiner Sicht unverhältnismäßig. Die alte Systematik mit dem Dreiklang Geldstrafe, Punkte und Entzug ist logisch und sollte nicht aufgebrochen werden.

Bereits die ersten Zahlen zeigen die Auswirkungen auf die Autofahrer deutlich: 11.200 zusätzliche (!) Fahrverbote in wenigen Wochen durch diese Regel sind weniger Zeichen unvernünftiger ignoranter Bürger als vielmehr das Ergebnis einer Verschärfung des Gesetzgebers. Ich verweise an dieser Stelle auch auf meine kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema (siehe https://www.bundestag.de/presse/hib/704344-704344 ), aus deren Antwort hervorgeht, dass bis zu 1 Millionen zusätzliche Fahrverbote pro Jahr drohen. Dies wird auch zu einer riesigen Klagewelle und zusätzlichen Belastung von Behörden und Justiz führen, von den finanziellen Folgen für den Steuerzahler ganz abgesehen. Hinzu kommt die Tatsache, dass durch den handwerklichen Fahler seitens des Bundesverkehrsministeriums zusätzliche Rechtsunsicherheit über die Gültigkeit der Regelungen herrscht. Ich möchte daher noch einmal betonen, dass die neue StVO an vielen Stellen Verbesserungen mit sich bringt, in diesem konkreten Fall aber unbedingt nachgebessert werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Luksic

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