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Ole Thorben Buschhüter
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Frage von Linde J. •

Frage an Ole Thorben Buschhüter von Linde J. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Buschhüter,

vor knapp zwei Jahren habe ich Sie im Zusammenhang mit der geplanten Verlegung des Fern- und Regionalbahnhofs Altona an die heutige S-Bahnstation Diebsteich zur Zukunft des Bahnhofs Dammtor befragt.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ole-thorben-buschhuter/fragen-antworten/292419

Seinerzeit haben Sie mir versichert, Sie teilten „die Befürchtung nicht, dass der Haltepunkt Hamburg Dammtor wegen der Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona zum Diebsteich als Verkehrshalt für Fernzüge aufgegeben wird.“

Vor diesem Hintergrund habe ich mit Erstaunen die „Protokollnotizen“ zur Verständigung zwischen FHH, DB und VCD Nord vom 10. Februar 2020 zur Kenntnis genommen, die als Anhang zur Bürgerschaftsdrucksache 22/37 veröffentlicht wurden.

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/70143/verstaendigung_zum_faktencheck_fernbahnhof_diebsteich_bekraeftigung_des_beschlusses_der_buergerschaft_aus_der_21_wahlperiode.pdf

Dort wird mit Blick auf eine Passage im „Verständigungs“papier erklärt:

„Die Formulierung bedeutet nicht, dass eine Reduzierung der Halte am Bahnhof Dammtor generell ausgeschlossen wird. Dem wird allseitig zugestimmt.“

Ohne groß zwischen den Zeilen lesen zu müssen, kann man dies im Umkehrschluss wohl nur so verstehen, dass eine Reduzierung des Angebots am Bahnhof Dammtor durchaus in Betracht kommt und Finanzsenator Dr. Dressel dem mit seiner Unterschrift seitens des Senats bereits zugestimmt hat.

Sind Sie damit einverstanden?

Halten Sie es im Übrigen für klug, diese „Verständigung“ im Hauruckverfahren am 1. April 2020 durch die nächste Sitzung der Bürgerschaft zu schleusen, ohne dass die zuständigen Fachausschüsse zuvor darüber beraten haben?

Wenn ich es richtig verstanden habe, war doch die Befassung der Fachausschüsse am 12. Februar 2020 beschlossen worden. So steht es im Plenarprotokoll auf Seite 8909:

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/70112/plenarprotokoll_21_113.pdf

Wie kommt es, dass darauf jetzt offensichtlich verzichtet werden soll?

Danke im Voraus für Ihre Antwort und
mit besten Grüßen

Linde Jörck

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Jörck,

die Verständigung bezeichnet den Haltepunkt Dammtor als „relevanten Beitrag zur sachgerechten Verteilung des Fahrgastaufkommens in der Stadt“. Das teile ich uneingeschränkt. Insofern ist es das Ziel, dass möglichst viele Fern- und Regionalzüge, die auf der Verbindungsbahn fahren, auch am Dammtor halten. Eine Reduzierung der Halte am Haltepunkt Dammtor könnte allerdings dann notwendig werden, wenn im Zuge der Umsetzung des Deutschland-Takts die Anzahl der Fernverkehrszüge auf der Verbindungsbahn deutlich zunimmt, ohne dass deren Kapazität bereits erhöht werden konnte. Denn der Haltepunkt Dammtor stellt einen limitierenden Faktor für mehr Züge auf der Verbindungsbahn dar. Und zwar unabhängig davon, ob die Züge aus Richtung des bisherigen oder des zukünftigen Bahnhofs Altona kommen und umgekehrt. Daher besteht auch kein Widerspruch zu meiner Aussage, ich teile „die Befürchtung nicht, dass der Haltepunkt Hamburg Dammtor wegen der Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona zum Diebsteich als Verkehrshalt für Fernzüge aufgegeben wird.“ Denn eine solche Kausalität ist nicht gegeben. Andererseits soll eine Ausweitung der Anzahl der Fernverkehrszüge auf der Verbindungsbahn aber nicht daran scheitern, dass nicht alle auch am Dammtor halten können, was ja auch nur vernünftig ist.

Um die Kapazität der Verbindungsbahn mit dem Engpass Dammtor zu erhöhen, wurde kürzlich der Vorschlag gemacht, die S-Bahn zwischen Hauptbahnhof und Altona (über Dammtor, so genannte Verbindungsbahn) in einen Tunnel zu verlegen, um die vier Gleise der vorhandenen oberirdischen Verbindungsbahn mitsamt beider Bahnsteige des Haltepunkts Dammtor ausschließlich für den Fern- und Regionalverkehr nutzen zu können (so genannter Ferlemann-Vorschlag). Das würde die Möglichkeiten von Verkehrshalten am Dammtor trotz Zunahme des Fernverkehrs erhöhen. Inwieweit das technisch möglich ist, soll als nächstes untersucht werden.

Dass die Bürgerschaft am 1. April 2020 ein zweites Mal über die Zustimmung zur Verständigung abstimmen soll, war von Anfang so geplant und auch so angekündigt („unmittelbar zu Beginn der 22. Wahlperiode“). Gerne hätten wir vor dem 1. April 2020 eine Beratung der Fachausschüsse mit diesem Thema möglich gemacht. Auch wenn aktuell bis auf ganz wenige noch gar keine Fachausschüsse eingesetzt sind, hätte es dafür eine Lösung gegeben. Allerdings finden wegen der Corona-Pandemie aktuell vernünftigerweise keine Ausschusssitzungen statt. Um dem Informationsbedürfnis der Abgeordneten vor der Beschlussfassung am 1. April 2020 dennoch Rechnung zu tragen, überlegen wir gegenwärtig eine andere Möglichkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Ole Thorben Buschhüter

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