
(...) Legislaturperiode vereinbart haben dafür zu sorgen, dass sich BMF-Schreiben auf die Auslegung der Gesetze beschränken und die Praxis der Nichtanwendungserlasse zurückgeführt wird. Zu den von Ihnen angeführten Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten und zum Nachweis der Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten sind keine Anweisungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ergangen, diese Urteile nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Vielmehr hat sich der Gesetzgeber aus verschiedenen Gründen veranlasst gesehen, hier tätig zu werden: (...)