
(...) Jeder, der hilfebedürftig ist, soll Unterstützung bekommen. Da Grundsicherungsleistungen vom Steuerzahler aufgebracht werden, muss bei der Prüfung der Hilfsbedürftigkeit der Empfänger mit besonderer Sorgfalt vorgegangen werden. Neben dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erhalten auch die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. (...)