Frage von Lieselotte L. • 06.04.2010
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SPD
• 05.05.2010

(...) Danach erfolgte zunächst die Föderalismusreform, weshalb der Bund durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz nur noch die Bundesbeamtenversorgung regeln konnte. Die rentenrechtliche Regelung ist dabei wirkungsgleich übertragen worden, indem die Berücksichtigung von Hochschulzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit verringert wurde; Schulzeiten wurden schon bisher nicht berücksichtigt. Eine schematische Übertragung hätte missachtet, dass die Beamtenversorgung nicht nur die Rente, sondern auch die betriebliche Altersversorgung ersetzt und letztere von Änderungen des Rentenrechts nicht betroffen ist. (...)

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SPD
• 10.02.2010

(...) Angesichts der großen Verunsicherung, die Spekulationen in den Medien über Rentenkürzungen hervorgerufen hatten, war es notwendig geworden, mit einer gesetzlichen Regelung die schon bestehende Schutzklausel bei der Rentenanpassung so zu erweitern, dass auch negative Entwicklungen der Löhne der Beschäftigten nicht zu Rentenminderungen führen können. Ob die Rentengarantie wirklich greifen muss, werden wir erst Ende März wissen, wenn die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter für das Jahr 2009 statistisch ermittelt ist. (...)

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