
(...) Danach erfolgte zunächst die Föderalismusreform, weshalb der Bund durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz nur noch die Bundesbeamtenversorgung regeln konnte. Die rentenrechtliche Regelung ist dabei wirkungsgleich übertragen worden, indem die Berücksichtigung von Hochschulzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit verringert wurde; Schulzeiten wurden schon bisher nicht berücksichtigt. Eine schematische Übertragung hätte missachtet, dass die Beamtenversorgung nicht nur die Rente, sondern auch die betriebliche Altersversorgung ersetzt und letztere von Änderungen des Rentenrechts nicht betroffen ist. (...)