
(...) Sie wird auf parlamentarischer Ebene durch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages begleitet. Klassische Gebiete der „parlamentarischen Außenpolitik“ sind neben der Kontrolle des Handelns der Bundesregierung etwa die Beteiligungsrechte bei völkerrechtlichen Verträgen, Rechtsetzungsakten der Europäischen Union und internationalen Einsätzen der Bundeswehr. Aber auch die Förderung der Demokratie und der Menschenrechte, von Frieden und Stabilität und der Dialog der Kulturen erfordern zunehmend den Erfahrungsaustausch und die Kontaktpflege zwischen den Parlamenten und mit internationalen Organisationen. (...)