
(...) Mit dem beschlossenen Schutz vor Rentenkürzungen wollen wir für die Bürgerinnen und Bürger essentielles Vertrauen in die Sicherheit ihrer Rente schaffen. (...) Aber ich bin für mehr Flexibilität im Übergang vom Erwerbsleben in die Rente. (...)
Bundesministerium der Finanzen / Photothek / Thomas Koehler
(...) Mit dem beschlossenen Schutz vor Rentenkürzungen wollen wir für die Bürgerinnen und Bürger essentielles Vertrauen in die Sicherheit ihrer Rente schaffen. (...) Aber ich bin für mehr Flexibilität im Übergang vom Erwerbsleben in die Rente. (...)
(...) Wir müssen uns aber auch um die kümmern, die nach Deutschland kommen und hier Fuß fassen wollen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat deshalb ein Programm zur berufsbezogenen Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund gestartet. Unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Dauer des Aufenthalts in Deutschland können die Betroffenen zielgruppenspezifische Maßnahmen der Sprachförderung, kombiniert mit Elementen beruflicher Qualifizierung, in Anspruch nehmen, und so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. (...)
(...) Zu Ihrer dritten Frage nach dem Regierungsprogramm kann ich Ihnen sagen, dass ich als Leiter der Antragskommission für das SPD-Regierungsprogramm durchaus intensive Diskussionen in meiner Partei bei vielen Punkten erlebt habe, aber nicht aufgrund von Umfrageergebnissen, sondern weil es um die Inhalte gingt. Abschließend möchte ich Ihnen sagen, dass ich Respekt vor dem Wählerwillen habe. Ich werde von den Wählerinnen und Wählern selten auf die Umfragewerte der SPD angesprochen, fast immer geht es um Anliegen aus dem persönlich Bereich jedes Einzelnen, etwa um die Bildungschancen der Kinder, um einen gerechten Lohn, um Ausbildungsplätze, um Gleichberechtigung von Frauen und Männern – das sind Beispiele für Themen, mit denen Wählerinnen und Wähler zu mir kommen. (...)
(...) April 2009 durch den Parlamentarischen Staatssekretär Thönnes. Die Rentenversicherungsträger wenden das von Ihnen kritisierte Verfahren bei DDR-Übersiedlern seit 1992 ohne Beanstandung durch Sozialgerichtsbarkeit und Bundesverfassungsgericht an. Das spricht meines Erachtens überzeugend dafür, dass die Rentenversicherungsträger entsprechend der Vorgaben des Gesetzgebers handeln. (...)
Sehr geehrter Herr Grauer,
(...) Da künftig jedes Anrecht isoliert geteilt wird, kann es sein, dass ein und dieselbe Person hinsichtlich eines Anrechts ausgleichsverpflichtet ist (also abgeben muss), hinsichtlich eines anderen Anrechts aber ausgleichsberechtigt ist (also Anrechte erhält). Die Beibehaltung des wesentlichen Regelungsgehalts des bisherigen „Rentnerprivilegs“ wäre somit nur unter Inkaufnahme einer erheblichen Verkomplizierung des Versorgungsausgleichs möglich gewesen und hätte damit in erkennbarem Widerspruch zu einem der Grundanliegen der Neugestaltung des Versorgungsausgleichs gestanden, diesen nämlich einfacher und damit insbesondere für die Betroffenen transparenter zu machen. (...)