(...) Auch geht damit umgekehrt keine Diskriminierung anderer Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen der Hamburgerinnen und Hamburger einher, die keiner Konfession oder Religion angehören. Die Verträge beachten den Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche und wahren die staatliche religiöse Neutralität. Hamburg und Bremen zahlen übrigens keine „Staatsleistungen“ im Sinne der Fragestellung an die Kirchen. (...)
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