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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Monika T. •

Frage an Norbert Brackmann von Monika T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Brackmann

Zur Zeit verfolge ich grad die Debatte Agenda 2010 m TV Phönix.
Erschreckend musste ich hören das die Absicht besteht die Prozesskostenhilfe abzuschaffen!!!!

Ist dass wirklich wahr??

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Terner,

vielen Dank für Ihr Schreiben .

Der Bundestag arbeitet gerade an dem sogenannten „Prozesskostenhilfbegrenzungsgesetz“. Dieses Gesetz hat nicht die Abschaffung zur Absicht, sondern soll die Prozesskostenhilfe wieder an das durch unsere Verfassung gebotene Maß heranführen. Jeder, der auf die Prozesskostenhilfe angewiesen ist, wird sie auch in Zukunft bekommen. Arbeitslosengeld I und II Empfänger beispielsweise werden unter dem Freibetrag der Gesetzesnovelle liegen, und deshalb wie bisher einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.

Nötig ist eine Neuregelung, da eine Willkür bei der Bewilligungspraxis festzustellen ist. Dies führt wiederum dazu, dass Bewilligungen auch in nicht notwendigen Fällen erteilt werden. Um einen solchen Missbrauch zu verhindern und die Bewilligungspraxis zu vereinheitlichen, brauchen wir dieses Gesetz. Gleichzeitig kommt dieses Gesetz den Forderungen der Länder entgegen, die Ausgaben für die Prozesskostenhilfe zu begrenzen. In den letzten Jahren waren diese stark gestiegen.

Die Rechtsschutz- und Rechtswahrnehmungsgleichheit, also die Möglichkeit für jeden ungeachtet seines Vermögens den Rechtsweg zu beschreiten, wird dabei aber gewahrt bleiben. Dies ist ein Kernelement unseres sozialen Rechtstaates und sein Schutz steht im Fokus des parlamentarischen Prozesses. Der darüberhinausgehende Missbrauch muss aber im Sinne der Steuerzahler eingeschränkt und verhindert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann