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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Thomas S. •

Frage an Norbert Brackmann von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brackmann!

Auf die Frage von Herrn Betram scheiben Sie:

"Generell geht man also davon aus, dass sowohl Abgeordnete als auch Bundesminister nach einiger Zeit wieder in einem anderen Beruf arbeiten (...). Anders ist das beim Bundespräsidenten. Hier geht man davon aus, dass wer das höchste Staatsamt innehatte nicht einfach in seinen alten Beruf zurückkehren kann. Daher erhält der ehemalige Amtsinhaber einen lebenslangen Ehrensold. Diese Regelung sollte jetzt, da hoffentlich Ruhe und Kontinuität in Schloss Bellevue einkehrt, sachlich diskutiert und dann eventuell überarbeitet werden."

http://www.abgeordnetenwatch.de/norbert_brackmann-575-37497--f330534.html#q330534

Mit dem Gebrauch des unpersönlichen und unkonkreten Wörtchen "man" verwässern
Sie m.E. die Verantwortung für diese Sichtweise:

Frage 1:

Wer geht bitte davon aus, "dass wer das höchste Staatsamt innehatte nicht einfach in seinen alten Beruf zurückkehren kann"?

Sie stellen diese Annahme unbegründet und abglöst von der sozialen Wirklichkeit in den Raum:

Im Rahmen der Hartz-4 Gesetze wird mit Millionen "normaler" Arbeitnehmer deutlich weniger behutsam umgesprungen, wenn diese ihren bisherigen Arbeitsplatz verlieren und bezogen auf die Annahme einer neuen Beschäftigung teils drastische Verschlechterungen der bisherigen Arbeitskonditionen als zumutbar erachtet werden.

Frage 2:

Was könnte einen Alt-Bundespräsidenten ausser Faulheit, Dünkel oder anderen wenig günstigen Einstellungen daran hindern,"normal" weiter zu arbeiten?

Frage 3:

Verbirgt sich hinter einem solchen Gedanken nicht eine anmassende Einstellung, die mehr im Feudalismus, als denn in einer aufgeklärten Demokratie zu Hause wäre?

Frage 4:

Ist der Ehrensold als "Bonbon für Adenauer" nicht ein abstruses Relikt?

http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Die-Geschichte-des-Ehrensolds-id19071901.html

Frage 5:

Muß der Ehrensold nicht "eventuell", sondern dringend überarbeitet werden?

Viele Grüße Thomas Schüler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schüller,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der Bundespräsident sollte aufgrund seiner hervorgehobenen Stellung unabhängig sein von Entscheidungen anderer Verfassungsorgane genauso wie von Sorgen um seinen späteren beruflichen Wiedereinstieg. Muss ein Bundespräsident immer darauf bedacht sein, dass er später wieder in seinen alten Beruf zurückkehren soll, so kann dies seine verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit erheblich gefährden. Es sind also nicht irgendwelche niederen Motive wie Sie suggerieren, sondern die Stellung des Amtes selbst, die eine finanzielle Versorgung der ehemaligen Amtsinhaber nötig macht.

Es würde sicher zu erheblichen Debatten führen, wenn ein ehemaliger Bundespräsident nach seiner Amtszeit eine Anstellung zum Beispiel bei verbandsmäßig organisierten Interessenvertretungen finden würde. Sofort würde ihm Ausnutzung der im Amt geknüpften Kontakte und „Lobbyarbeit“ unterstellt. Welcher Beruf wäre also geeignet, um in ihn anzunehmen, welcher nicht?

Trotzdem müssen die seit 1953 geltenden Regelungen zum Ehrensold nach meiner Auffassung überprüft werden. Das sollte allerdings in aller Ruhe und Angemessenheit geschehen. Selten waren gesetzliche Vorschriften, die aus einer aktuellen Situation heraus beschlossen wurden, von langer Bestandskraft.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann