Moin Frau Scheer, wie beurteilen sie den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz hinsichtlich der Auswirkungen für pflegende Angehörige?
Insbesondere interessiert mich ihre Meinung zu den geplanten Rentenkürzungen, den neuen Pflegebudgets, der Streckung der Zuschüsse in Pflegeheimen und der Anhebung der Schwellenwerte für Pflegegrade.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes und dessen Auswirkungen auf pflegende Angehörige.
Pflegende Angehörige leisten Tag für Tag einen großen Beitrag für unsere Gesellschaft. Ohne ihren Einsatz wäre die Versorgung vieler pflegebedürftiger Menschen nicht möglich. Zugleich bedarf es eines ausreichend finanzierten Pflegesystems, das auch den Menschen gerecht wird, die keine sie pflegenden Angehörigen haben. Notwendige Reformen der Pflegeversicherung dürfen dabei nicht zulasten derjenigen gehen, die bereits heute große Verantwortung übernehmen.
Der Deutsche Bundestag hat am 10.07. das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Ich habe mich bei der Abstimmung enthalten. Die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist zweifellos notwendig. Nach meiner Einschätzung fallen die zu vollziehenden Konsolidierungen zu stark als Kürzungen in unverzichtbaren Versorgungsstrukturen aus. Auch mit Blick auf die Pflege und die Situation pflegender Angehöriger sehe ich weiterhin erheblichen politischen Handlungsbedarf.
Zu den von Ihnen angesprochenen Punkten möchte ich Folgendes anmerken:
Die vorgesehenen Änderungen bei den Rentenansprüchen für pflegende Angehörige sehe ich kritisch. Wer über viele Jahre Angehörige pflegt und deshalb die eigene Erwerbstätigkeit einschränken oder aufgeben muss, da es für die geleistete Pflege keine für die Betroffenen verfügbare Alternative in Betracht kommt, darf im Alter nicht schlechter gestellt werden. Die soziale Absicherung pflegender Angehöriger ist ein wesentlicher Bestandteil einer solidarischen Pflegepolitik.
Die Einführung beziehungsweise Neustrukturierung von Pflegebudgets kann grundsätzlich dazu beitragen, Leistungen einfacher und flexibler nutzbar zu machen. Ob dieses Ziel erreicht wird, hängt jedoch entscheidend von der konkreten Ausgestaltung ab. Für mich ist wichtig, dass die individuelle Versorgung der Betroffenen gewährleistet bleibt.
Auch die vorgesehenen Änderungen bei den Leistungszuschüssen für Pflegeheimbewohnerinnen und Pflegeheimbewohner betrachte ich mit Sorge. Die Eigenanteile in stationären Einrichtungen stellen bereits heute viele Familien vor erhebliche finanzielle Belastungen. Reformen dürfen diese Situation nicht weiter verschärfen.
Ebenso gilt dies für mögliche Veränderungen bei den Schwellenwerten für die Einstufung in Pflegegrade. Reformen dürfen nicht dazu führen, dass Menschen mit tatsächlichem Pflegebedarf notwendige Leistungen erst später oder nur eingeschränkt erhalten. Maßstab muss weiterhin der individuelle Unterstützungsbedarf sein.
Das parlamentarische Verfahren zum Pflegeneuordnungsgesetz steht noch bevor. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Interessen pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen im weiteren Gesetzgebungsverfahren angemessen berücksichtigt werden. Die Pflegeversicherung muss langfristig finanziell tragfähig aufgestellt werden. Gleichzeitig muss sie ihrem sozialen Auftrag gerecht werden und pflegende Angehörige verlässlich unterstützen, anstatt ihre Leistungen zu entwerten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nina Scheer, MdB

