
(...) Die Notariatsreform ist rechtlich so konzipiert, dass auch ältere Notare im Landesdienst grundsätzlich die Möglichkeit haben, in die Freiberuflichkeit zu wechseln. So wurde insbesondere darauf geachtet, dass die formale Altersgrenze von 60 Jahren nach der Bundesnotarordnung für die von der Reform betroffenen Notare nicht gilt. (...)