(...) Letzterer ist unabhängig davon, ob tatsächlich ein Empfangsgerät vorgehalten wird, sondern wird pro Haushalt erhoben. Insofern entspricht es der derzeitigen Rechtslage, dass Sie den Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, sogar dann, wenn Sie weder die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender, noch deren Internetangebote nutzen. Der Rundfunkbeitrag wird für die Möglichkeit gezahlt, sich über das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot informieren, bilden und unterhalten lassen zu können. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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