(...) Andere Vorschläge, wie z.B. eine rechtlich völlig unverbindliche Bürgerbefragung, wären juristisch von vorne herein zum Scheitern verurteilt. Diese Art der Pseudobeteiligung, die letztlich (und zurecht) nur Frustration erzeugen würde, lehnen wir ab. Deshalb haben sich beide Regierungspartner im Koalitionsvertrag zu einem Verfahren nach der Landesverfassung bekannt - etwas anderes wäre ja auch abenteuerlich. (...)
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