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Niklas Haupt
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Frage von Barbara B. •

Frage an Niklas Haupt von Barbara B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Die Fürther Initiative Bildung statt Abschiebung fragt:
Trotz der politischen Ansage, dass der Ausbildungszugang für geflüchtete Menschen erleichtert werden soll, sind in Bayern nach wie vor viele junge Menschen von der 3+2 Regelung und vom Recht auf (schulische) Bildung, Ausbildung und Arbeit ausgeschlossen.

Wie stehen Sie dazu, dass jungen Menschen Ausbildung oder Arbeit verwehrt wird und was gedenken Sie zu tun?

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Antwort von
DIE LINKE

Liebe Frau B.,

DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass der Zugang von Geflüchteten zum Arbeitsmarkt vom ersten Tag an und unabhängig von Aufenthaltsstatus und Herkunftsland gewährleistet wird. Zudem wollen wir ein Bleiberecht für Flüchtlinge in der Ausbildung. Die Ausbildungsduldung („3+2-Regelung“) wird teilweise praktiziert. Diese Regelung soll für alle Ausbildungen, also auch für berufsvorbereitende Ausbildungen gelten. Sie darf allerdings nicht von wohlwollenden Bearbeiterinnen und Bearbeitern abhängen. Geflüchtete haben Anspruch auf Mindestlohn auf der gleichen gesetzlichen Basis wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

DIE LINKE wird im neuen Landtag DIE Stimme für alle finanziell Benachteiligten und Ansprechpartner für HelferInnenkreise und Organisationen wie den Bayerischen Flüchtlingsrat sein. Ich selbst bin z.B. Mitglied im Bayerischen Flüchtlingsrat.

Mit besten Grüßen
Niklas Haupt