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Niema Movassat
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Frage von James B. •

Frage an Niema Movassat von James B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Movassat,

Deutschland ist dabei Artikel 17 umzusetzen. Dies ist eine gute Gelegenheit deutlich zu machen, dass Fanwerke unter deutschem Urheberrecht legal sind. Hierbei gibt es aber ein Risiko. Der Gesetzesentwurf enthält Formulierungen, die nach Artikel 17 nicht notwendig wären, und die zu Verunsicherung führen könnten. Diese Passagen knüpfen die Bedingung an Karikatur, Parodie und Pastiche, dass sie sich nur in dem Maße auf Werke beziehen dürfen, "sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist".
Diese Formulierung würde dazu einladen, dass Gerichte und Urheberrechtskläger*innen die Absichten von Schöpfer*innen hinterfragen. Gerichte sollten nicht kontrollieren ob ein Fanwerk Charaktere über einen “gerechtfertigten Umfang” hinaus nutzt. Das Risiko kommt daher, dass Lobbyisten eine Vergütungspflicht für Fanwerke verlangen - auch wenn diese nicht auf kommerziellen Webseiten veröffentlicht werden. Die Konsequenzen einer Zahlungspflicht wären schwerwiegend: kommerzielle Plattformen wären gegenüber nicht-kommerziellen oder Wikipedia im Vorteil. Das liegt daran, dass Nutzer*innen Fanwerke, Memes usw. umsonst auf YouTube oder Facebook hochladen könnten, da die kommerziellen Plattformen, aufgrund der Umsetzung des Artikel 17, bereits Zahlungen an Verwertungsgesellschaften leisten. Dieselben Nutzer*innen müssten jedoch Zahlungen leisten, wenn sie dieselben Dinge auf ihrer persönlichen Webseite oder nicht-kommerziellen Webseiten hochladen. In der Praxis würde das Gesetz die großen kommerziellen Plattformenstärken stärken, indem für Internet-Nutzer*innen ein Anreiz geschaffen würde, ihre privaten Webseiten zu schließen oder nicht-kommerzielle Plattformen zu verlassen. Ich bitte somit darum, dass an die über Artikel 17 hinausgehende Ausnahme keine Bedingung geknüpft wird und dass keine Ausgleichszahlungen für diese Ausnahme erhoben werden.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Baberowski,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Ihre Frage betrifft ein sehr fachpolitisches Thema, zu dem ich selbst nicht täglich arbeite und daher leider nicht auskunftsfähig bin. Ich empfehle Ihnen deshalb, meine Fraktionskollegin Frau Petra Sitte zu fragen, die zu allen Fragen der Urheberrechtsreform Auskunft geben kann.

Viele Grüße

Niema Movassat