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Niema Movassat
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Frage von Sultan Abu S. •

Frage an Niema Movassat von Sultan Abu S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Lieber Herr Movassat

Friede sei mit Ihnen.

Die Bundesregierung hat in Ihrer Antwort auf Ihre Anfrage ( http://www.bundestag.de/presse/hib/201602/-/405656 ) ausgeführt, dass sie in Saudi-Arabien keine Mitarbeiter ohne die erforderliche Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung beschäftigt.

Ist es richtig, dass Ausländer in Deutschland mit einem gültigen Besuchsvisum für Geschäfts- oder Privatreisen dann in Deutschland einer geregelten versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen können?
Ist es umgekehrt so, dass von saudischen Behörden ausgestellte Business Visit Visa für die Aufnahme von Arbeitstätigkeiten in Saudi-Arabien ausreichend sind?
Wurde seitens der Bundesregierung bislang ausgeführt, ob die von ihr in Saudi-Arabien beschäftigten Mitarbeiter mittels eines Business Visit Visums im Lande beschäftigt sind (einschließlich der Landesdirektoren, Projekt- und Verwaltungsmitarbeiter) oder über ein gültiges sogenanntes Iqama ( http://www.edu-experts.com/EE-EN/inner-pages/EnglishIqama.aspx ) verfügen? Wurde seitens saudischen Auftraggebern angemahnt, dass Mitarbeiter der GIZ über ein Iqama und nicht über eine Visit Visum verfügen?
Gibt es Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes über das saudische Aufenthaltsrechtssystem? Gibt es hierzu Äußerungen der Deutschen Botschaft Riad oder des deutschen Auswärtigen Amtes?

Ist es tragbar, dass Mitarbeiter der Bundesregierung mit einem VISIT Visum für die eine deutsche Regierungsorganisation in Saudi-Arabien einer geregelten Arbeit nachgehen?

Mit freundlichen Grüßen
Sultan Abu Sadr

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Abu Sadr,

herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Ich muss grundsätzlich davon ausgehen, dass die Bundesregierung Anfragen wahrheitsgemäß beantwortet, so dass ich davon ausgehe, dass die Mitarbeiter der deutschen Entwicklungsorganisationen über einen ordnungsgemäßen Aufenthaltsstatus in Saudi-Arabien verfügen. Sollte dies anders sein, ist es Sache der dortigen Behörden, dies gegenüber der Bundesregierung kund zu tun.

Weitere Ausführungen zum Status der Mitarbeiter hat die Bundesregierung mir gegenüber nicht getätigt. Es gibt keine Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, die mir bekannt sind und sich mit dem Aufenthaltsrechtssystem Saudi-Arabiens beschäftigen. Ich kenne auch keine entsprechenden Äußerungen der Deutschen Botschaft Riad oder des Auswärtigen Amtes.

Ich muss Sie bitten, Ihre Fragen an die zuständigen Ministerien der Bundesregierung zu stellen, da nur diese Ihre Frage umfassend beantworten können. Ich selbst werde natürlich an dem Thema dran bleiben, sehe aber derzeit keine weiteren Möglichkeiten, an Informationen zu gelangen. Sollten Ihnen konkrete Fälle bekannt sein, so wenden Sie sich doch bitte direkt an mein Berliner Büro.

Mit freundlichen Grüßen

Niema Movassat