Wie gedenken Sie, im Rahmen der Notfallreform die klinische Ausbildung von Notfallsanitätern zu überarbeiten und die Qualität zu sichern?
Die klinische Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern ist vielfach mangelhaft. Es erfolgt eine Zuordnung zur Pflege, nicht zum ärztlichen Dienst, während NotSan in der klini-schen Ausbildung insbesondere die praktische Umsetzung heilkundlicher Fähigkeiten erlernen sollen, nachdem diese zuvor in den schulischen Ausbildungsabschnitten theoretisch gelehrt wur-den. Dies führt zu drastischen Unterschieden in der Qualität der klinischen Ausbildung und daraus resultierend gravierenden Versorgungsdefiziten, aus welchen bei faktischem Nicht-beherrschen einer zu erlernenden heilkundlichen Maßnahme ein Patientenschaden resultieren kann. Zum aktu-ellen Zeitpunkt besteht für die Kliniken jedoch kein Anreiz, eine adäquate Ausbildung sicherzu-stellen; hierzu bedürfte es einer Verpflichtung der Kliniken, die Ausbildung wie vorgesehen si-cherzustellen und einen Ordnungswidrigkeitstatbestand bei Nichterfüllung. Wie gedenken Sie, die Qualität der klinischen Ausbildung sicherzustellen?
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre weitere Frage zur Ausbildung von Notfallsanitätern.
Die Qualität der klinischen Ausbildungsabschnitte ist aus meiner Sicht ein entscheidender Punkt für eine sichere Notfallversorgung. Wenn Notfallsanitäter im Einsatz eigenverantwortlich handeln und heilkundliche Maßnahmen sicher anwenden sollen, dann muss die Ausbildung diese Verantwortung auch praktisch abbilden. Theorie in der Schule und spätere Verantwortung im Rettungsdienst reichen nicht aus, wenn der klinische Ausbildungsabschnitt uneinheitlich, zufällig oder nur organisatorisch „mitlaufend“ erfolgt.
Gerade deshalb halte ich es für problematisch, wenn die praktische Ausbildung in Kliniken nicht überall nach vergleichbaren Standards erfolgt. Entscheidend ist nicht allein, ob ein Auszubildender formal einer Station oder einem Bereich zugeordnet ist, sondern ob dort die vorgesehenen Kompetenzen tatsächlich vermittelt, angeleitet, geübt und überprüft werden. Wo dies nicht geschieht, entstehen Risiken: für die Auszubildenden, für die spätere Berufsausübung und vor allem für die Patienten.
Aus meiner Sicht braucht es deshalb im Rahmen der Notfallreform klare Vorgaben für die klinischen Ausbildungsabschnitte. Dazu gehören verbindliche Lernziele, geeignete und qualifizierte Praxisanleitung, eine nachvollziehbare Dokumentation der vermittelten Maßnahmen sowie eine Kontrolle, ob Kliniken ihren Ausbildungsauftrag tatsächlich erfüllen. Wenn Notfallsanitäter heilkundliche Kompetenzen erwerben sollen, muss auch eindeutig geregelt sein, wer in der Klinik fachlich dafür verantwortlich ist.
Die AfD-Bundestagsfraktion setzt sich grundsätzlich dafür ein, den Rettungsdienst als wichtigen Teil der medizinischen Versorgung anzuerkennen und die Notfallversorgung praxistauglich, rechtssicher und qualitativ hochwertig weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch, die Ausbildung der Notfallsanitäter nicht als Nebensache zu behandeln.
Ob zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitstatbestand bei Nichterfüllung des Ausbildungsauftrags erforderlich ist, sollte im Gesetzgebungsverfahren sorgfältig geprüft werden. Richtig ist aber: Eine Klinik, die Ausbildungsplätze bereitstellt, muss die vorgesehene Ausbildung auch gewährleisten. Eine nur formale Ausbildung ohne gesicherte praktische Kompetenzvermittlung darf es nicht geben.
Ich werde deshalb darauf achten, ob die Bundesregierung im Rahmen der Notfallreform konkrete Vorschläge zur Qualitätssicherung der klinischen Ausbildung vorlegt. Aus meiner Sicht muss sie darlegen, wie bundesweit vergleichbare Ausbildungsqualität, klare Verantwortlichkeiten und Patientensicherheit sichergestellt werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Hess

