Planen Sie im Rahmen der Notfallreform die berufsrechtliche Approbation für Notfallsanitäter sowie eine zweijährige RS-Ausbildung, um Fehlsteuerungen und Ressourcenverschwendung zu beenden?
Als B.Sc. Psychologin und Rettungssanitäterin (RTW/KTW/ITW) belege ich empirisch eine signifikante Linksschiefe der psychophysischen Belastung im Einsatzdienst. Die defizitäre Psychotherapiereform induziert eine massive Fehlallokation: Psychiatrische Notfallbilder (z. B. dissoziative Störungen) werden mangels ambulanter Akutstrukturen systemisch fehlgeleitet. Ein Transport generiert Systemkosten von 800–1.600 € – oft mehrfach wöchentlich pro Patient –, ohne kausale therapeutische Intervention. Diese pathogene „Low Control“-Konstellation führt zu strukturellem Verschleiß und konterkariert eine nachhaltige Erwerbsbiografie. Meine Forschung (Masterarbeit) fordert eine evidenzbasierte Reform: Die berufsrechtliche Approbation für Notfallsanitäter zur rechtssicheren SGB V-Disposition sowie eine zweijährige RS-Ausbildung zur Steigerung der klinischen Kompetenz und Schaffung durchlässiger Bildungsbiografien (Studium ohne Abitur nach 5 Jahren Praxis). Wie korrigieren Sie diese Evidenzdefizite?
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre fachlich präzise und aus der Praxis heraus gestellte Frage. Sie sprechen einen Punkt an, der in der Notfallreform nicht als Randthema behandelt werden darf. Vielerorts fehlt es an einem ambulanten, psychiatrischen und psychotherapeutischen Akutangebot - oder dieses ist zu schwer zu erreichen. Dann fährt am Ende der Rettungswagen, obwohl nicht der Transport das eigentliche Problem löst, sondern eine schnelle, richtige und wohnortnahe Versorgung nötig wäre.
Das ist menschlich frustrierend, fachlich falsch und wirtschaftlich katastrophal. Wenn Patienten wiederholt in Notaufnahmen gebracht werden, ohne dass dort eine kausale Hilfe erfolgt, werden Personal, Fahrzeuge, Kliniken und Beitragszahler unnötig belastet. Wer im Einsatzdienst arbeitet, weiß, dass diese Fehlsteuerung nicht nur das System trifft, sondern auch die Menschen im Dienst. Sie führt zu Überlastung, Frustration und Verschleiß bei genau den Fachkräften, die wir dringend halten müssen.
Wir wollen deshalb keine Reform, die nur neue Zuständigkeiten, neue Gremien und neue Formulare schafft. Wir brauchen eine Reform, die die Realität vor Ort ernst nimmt. Dazu gehört, dass der Rettungsdienst nicht länger nur als Transportleistung behandelt wird, sondern als Teil der medizinischen Versorgung akzeptiert wird. Behandlung, qualifizierte Ersteinschätzung, Dokumentation, aber auch Entscheidung gegen einen eventuell unnötigen Transport und anschließende Weiterleitung in die richtige Versorgung müssen rechtssicher möglich und sauber finanziert werden. Die Bundesregierung greift diesen Punkt inzwischen zwar auf, wenn sie eine Versorgung ohne Transport und die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung vorsieht; entscheidend wird aber sein, ob daraus tatsächlich praxistaugliches Recht wird.
Bei der von Ihnen angesprochenen Approbation für Notfallsanitäter würde ich juristisch genau unterscheiden. Der Begriff „Approbation“ ist im deutschen Berufsrecht stark mit ärztlichen und heilkundlichen Berufen verbunden. Mir geht es hier aber weniger um ein Etikett, als um klare Verantwortung. Notfallsanitäter brauchen bundesweit verlässliche heilkundliche Regelkompetenzen. Was darf eigenverantwortlich getan werden? Welche standardisierten Maßnahmen sind zulässig? Wann kann ein Transport medizinisch begründet unterbleiben? Wie werden Haftung, Dokumentation, Qualitätssicherung und Vergütung geregelt? Diese Fragen müssen beantwortet werden. Sonst bleiben Notfallsanitäter zwar faktisch in der Verantwortung, aber rechtlich sind sie nicht abgesichert. Das hat nichts mit Wertschätzung zu tun und ist außerdem unredlich gegenüber den Einsatzkräften. Am Ende gefährden diese unbeantworteten Fragen eben auch die Patientensicherheit.
Auch die Ausbildung der Rettungssanitäter gehört auf den Prüfstand. Das bisherige Modell reicht für die heutige Einsatzwirklichkeit vielerorts nicht mehr aus. Eine bessere Ausbildung darf aber nicht einfach eine neue starre Hürde werden, die Personalgewinnung erschwert. Sinnvoll wäre eine bundeseinheitliche, modulare Aufwertung. Mehr klinische Kompetenz, mehr Einsatzpraxis, klare Grenzen der Tätigkeit und echte Anrechnung auf die Notfallsanitäter-Ausbildung. Wer im Rettungsdienst über Jahre zuverlässig arbeitet, muss beruflich aufsteigen können. Leistung, Erfahrung und Verantwortung müssen zählen, und eben nicht nur der formale Bildungsweg.
Besonders bei psychiatrischen Notfallbildern zeigt sich die aktuelle Schwäche des Systems. Der Rettungsdienst darf nicht ständig die Lücken stopfen müssen, die durch fehlende ambulante Akutstrukturen, lange Wartezeiten und unklare Zuständigkeiten entstehen. Wir brauchen verbindliche Krisenpfade in den Leitstellen, eine bessere Erreichbarkeit der passenden Hilfen, mobile Krisendienste dort, wo sie tatsächlich gebraucht werden, und klare Regeln für Wiederholkontakte. Entscheidend ist jedoch, dass nicht der teuerste Weg der Standard sein muss, sondern der richtige.
Ich werde die Notfallreform deshalb an vier Punkten messen: Erstens muss der Rettungsdienst als medizinische Versorgung im SGB V rechtssicher abgebildet werden. Zweitens brauchen Notfallsanitäter klare heilkundliche Befugnisse statt rechtlicher Unsicherheit. Drittens muss die Ausbildung im Rettungsdienst praxisnah, durchlässig und leistungsorientiert weiterentwickelt werden. Viertens müssen psychische Krisen endlich so gesteuert werden, dass Menschen passende Hilfe erhalten und Rettungsdienst sowie Notaufnahmen nicht weiter als Ersatz für versäumte Strukturpolitik herhalten müssen.
Unser Ziel ist eine schnelle, bezahlbare und wohnortnahe Notfallversorgung. Klare Verantwortlichkeiten, keine unnötigen Transporte, keine Bürokratie auf dem Rücken der Einsatzkräfte. Wer Verantwortung im Einsatz trägt, braucht auch die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen, um dieser Verantwortung gerecht zu werden.
Mit den besten Grüßen
Nicole Hess

