Was sollen Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen machen, wenn sie keine Therapieplätze mehr erhalten?
Guten Tag Herr Zippelius,
das GKV Stabilisierungsgesetz versetzt mich und meine Kollegen in große Sorge. In den nun vorliegenden Änderungsanträgen zum GKV-Kürzungsgesetz, das nach jetzigem Stand am 10. Juli verabschiedet werden soll, wird die bislang gültige Systematik zur Sicherung unserer Mindestvergütung abgeschafft. Ich bin Kinder- und Jugendlichenpsychotehrapeutin in eigener Praxis mit KV Zulassung in Karlsruhe Land. Bei mir warten die Kinder und Jugendlichen bereits jetzt ca. 2 Jahre auf einen Therapieplatz. Die Patientenversorung, mein Honorar und das wirktschaftliche Fortbestehen meiner Praxis ist gefährdet. Es gibt jetzt schon eine massive Unterversorung von Patienten gerade im ländlichen Raum. Ich bitte ausdrücklich sich der Sache anzunehmen und sich stark zumachen gegen die Änderungsvorschläge.
MFG
Luisa B.
Vielen Dank für Ihre Nachricht und die eindrücklichen Einblicke aus Ihrer Praxis in Karlsruhe-Land. Eine Wartezeit von rund zwei Jahren für Kinder und Jugendliche ist eine sehr ernste Situation, die ich absolut nachvollziehen kann, denn gerade im ländlichen Raum ist die Unterversorgung ein reales Problem.
Mit dem GKV-BStabG werden alle Leistungsbereiche in die einnahmeorientierte Ausgabenpolitik einbezogen, so auch die psychotherapeutische Versorgung. Die Vergütung wird künftig wieder über die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) abgebildet; bei gleichbleibendem Finanzvolumen, das perspektivisch nach dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität erhöht und gegen Zweckentfremdung abgesichert wird. Die Sorgen vor einer Verschlechterung der Vergütungssituation nehmen wir ernst, sehen sie aber nach Rücksprache mit dem Bundesgesundheitsministerium derzeit nicht als begründet an. Die Argumente zur Streichung der Angemessenheitsprüfung behalten wir im Blick.
Gerade für Kinder und Jugendliche muss eine schnelle, niedrigschwellige Versorgung gesichert sein, da Einschränkungen langfristig zu höheren Kosten für die Versichertengemeinschaft führen. Deshalb hat der Gesundheitsausschuss einen Entschließungsantrag zum GKV-BStabG beschlossen, der die Bundesregierung auffordert, nach der Sommerpause zügig folgende Regelungen vorzulegen:
1. Sicherstellung der Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen über den 31. Dezember 2026 hinaus,
2. Ausnahmen von der MGV für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie für schwer psychisch Kranke nach der KSVPsych-RL, mit extrabudgetärer Vergütung für dringliche Fälle,
3. Beauftragung des G-BA, bis 31. Dezember 2026 Kriterien zur Dringlichkeitsfeststellung in der psychotherapeutischen Sprechstunde zu erarbeiten.
Eine qualitativ hochwertige, bedarfsorientierte psychotherapeutische Versorgung bleibt zentrales Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Entsprechende Maßnahmen, etwa zur Bedarfsplanung, haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart und werden sie in den kommenden Monaten angehen.

