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Nicolas Zippelius
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Frage von Florian S. •

Sehr geehrter Herr Zippelius, wie stehen Sie zur Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen im geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz?

Sehr geehrter Herr Zippelius,

mit dem geplanten Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird eine Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen angestrebt. Dies wird zur deutlichen Reduktion des Angebots an - sowieso schon raren - Therapieplätzen für GKV-Versicherte führen, da nicht vergütete Leistungen schlicht nicht angeboten werden. Die geplante Budgetierung trifft hierbei Praxis mit halbem Kassensitz besonders stark - viele Kollegen werden ebenso wie ich ggf. Praxen schließen oder das Angebot auf Privatpatienten fokussieren müssen, um wirtschaftlich überleben zu können.

In vielen Untersuchungen (u.a. Techniker KK, WHO etc.) ist belegt worden, dass nicht nur ein gesundheitlicher, sondern auch ein volkswirtschaftlicher Nutzen aus psychotherapeutischer Behandlung entsteht, da Nichtbehandlung zu bis zu 4-fachen Folgekosten in anderen Versorgungssystemen führt.

Ich bitte Sie daher eindringlich, die Budgetierung und die Folgen zu überdenken! Vielen dank!

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