Sieht das Beitragsstabilisierungsgesetz eine Budgetierung der ambulanten Psychotherapie vor? Wie ist dann die Ausgestaltung, damit die Praxen nicht schließen oder in Privatpraxen umgewandelt werden?
Bitte beachten Sie, dass Budgetierung und Honorarkürzung zwei völlig verschiedene Vorgänge sind. Ich beziehe mich nicht auf die 4.5 Prozent, sondern auf das Gesetz bzw. Den Vorschlag der Budgetierung der antrags- und anzeigepflichtugen Leistungen. Dies würde dann "on top" zur bereits bestehenden Kürzung eintreten.

Antwort ausstehend von Nicolas Zippelius CDU
