Nadine Schön
Nadine Schön
CDU
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Frage von Markus W. •

Frage an Nadine Schön von Markus W. bezüglich Familie

Die Politik ist auf die Gleichberechtigung von Eltern in zusammenlebenden Familien ausgerichtet. Dies endet aber nach einer Trennung. Das Wechselmodell gibt es nur wenn die Eltern sich einig sind.

Sämtliche Regelungen im Familienrecht sind aber darauf ausgelegt, dass sich gerade das Streiten lohnt. Agiert ein Elternteil nur möglichst rücksichtslos, so sichert er sich den vollen Unterhalt, das mehr an Zeit mit dem Kind und oft das alleinige Sorgerecht. In anderen Ländern wird derart rücksichtsloses Verhalten strafrechtlich geahndet, in Deutschland meist belohnt.

Was soll dagegen unternommen werden?

Das Wechselmodell ist gut erforscht und lediglich in Deutschland nicht möglich - was unterscheidet Deutsche Kindern von anderen Kindern? Bitte dazu eine nachvollziehbare Antwort, die nicht lediglich auf die Studie verweist. Es ist in Studien rund um den Globus ein eindeutiges Ergebnis: je mehr Zeit die Kinder mit beiden Eltern verbringen, desto besser geht es ihnen. Es mag wenige Ausnahmen geben - für die haben wir die Gerichte. Momentan schließen wir aber die mehrzahl der Kinder von einem vernünftigen Umgang mit beiden Eltern aus, wenn nur einer die nicht möchte.

Im Unterhaltsrecht wird die Erziehungsleistung des "Umgangselternteils" nicht anerkannt - es gibt nur "alles" oder "nichts". Gefördert wird dadurch, dass sich vor allem Väter nicht um ihre Kinder kümmern. Die vielen Väter die sich kümmern zahlen drauf. Ist ein solches Unterhaltssystem aus ihrer Sicht noch zeitgemäß und wenn nein, wie könnte es anders aussehen?

Warum gibt es in Deutschland nur "Alleinerziehende" nach einer Trennung? Ist es nicht an der Zeit, "Getrennterziehende" sowohl in den Sprachgebrauch als auch in die rechtlichen Regelungen aufzunehmen?

Woher kommt die Annahme, die "Cochemer Praxis" könnte nur in Kleinstädten funktionieren? In Berlin gibt es ähnliche Ansätze, ebenso in BW (Elternkonsens). Was fehlt ist eine gesetzliche Verankerung - zur Entlastung der Eltern und vor allem der Kinder.

Nadine Schön
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Witt,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zu meiner Antwort auf die E-Mail von Herrn Zimmer. Es ist richtig, dass das Wechselmodell in Deutschland nur möglich ist, wenn sich Eltern darüber einig sind, dieses Modell nach der Trennung zu praktizieren. Aus den Gründen, die in meiner Antwort an Herrn Zimmer aufgeführt sind, halte ich es für richtig, diese Entscheidung den Eltern zu überlassen und nicht gesetzlich vorzuschreiben. Zu meinen Ausführungen zum Cochemer Modell habe ich nichts hinzuzufügen. Die Frage zur Höhe des Unterhalts bei erweitertem Umgang wurde im Mai 2015 bei einem Symposium des Bundesjustizministeriums (BMJV) erörtert. Als Ergebnis hält das BMJV fest: „Es wurde deutlich, dass auf die komplexen unterhaltsrechtlichen Fragen, die das gehäufte Auftreten von Fällen des erweiterten Umgangs oder des Wechselmodells aufwirft, keine schnellen gesetzgeberischen Antworten möglich sind. Vorrangig soll es in den weiteren Diskussionen deshalb darum gehen, in der Rechtsprechung und im Rahmen der „Düsseldorfer Tabelle“ den Fragen zu begegnen. Die im Gesetz aufgestellte Regel, dass ein Elternteil das Kind betreut, der andere Teil den Bar-Unterhalt bezahlt, ist weiterhin darauf zu überprüfen, ob sie den Regelfall in der Rechtspraxis korrekt abbildet.“

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schön

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