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Muhterem Aras
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Richard R. •

Frage an Muhterem Aras von Richard R. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Aras,

was gedenkt der Landtag gegen die Hassprediger in den Moscheen zu unternehmen.

Ich zitiere aus ZDFzoom: Hassprediger verbieten und Moscheen schließen?

Susanne Schröter warnt eindringlich vor der Gefahr solcher unbehelligten Hinterhof-Hasspredigten: Erst würde der Hass auf Ungläubige etabliert und „darauf kann man dann aufbauen und kann sagen: Ja, wenn diese Menschen nichts wert sind, wenn diese Menschen unsere Feinde sind, dann können wir sie auch töten.“

Ismail Tipi nennt neue Strategien der Islamisten und Salafisten: Insbesondere Frauen und Kinder ständen nun im Fokus des Interesses und würden in den Hinterhofmoscheen der Salafisten indoktriniert, „dort werden viele Jugendliche für die salafistische Gesinnung radikalisiert.“
Besagte Moschee wird vom Verfassungsschutz beobachtet, gilt als islamistisch so wie hundert (die genaue Zahl will der Verfassungsschutz den Redakteuren nicht nennen) weitere in Deutschland.
Passiert ist indes bis heute wenig. „Das Problem ist, dass man unendlich beobachtet, aber dass keinerlei Konsequenzen aus diesen Beobachtungen erfolgen.“, sagt Sabine Schröter, Professorin an der Goethe-Universität Frankfurt.
Wie ist das möglich ?
Bitte um Rückmeldung.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
R. R.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift und die Darstellung Ihres ja durchaus berechtigten Anliegens.

Bei allen Fragen, die mit der Ausübung einer Religion verbunden sind, ist natürlich zunächst von der grundgesetzlich verankerten Religionsfreiheit auszugehen – die jedoch selbstverständlich nicht dazu missbraucht werden darf, unter ihrem Deckmantel verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen.

Wo immer solche Bestrebungen festgestellt werden, wo immer wir Extremismus und Radikalisierung begegnen, müssen wir selbstredend umfassend dagegen vorgehen. In den von Ihnen geschilderten Fällen kann dies beispielsweise ein Verbot bestimmter Vereine und Verbände bedeuten, wie es beispielsweise im Dezember 2015 über dem Verein Islamisches Bildungs- und Kulturzentrum Mesdschid Sahabe e.V. in Stuttgart verhängt wurde. Bei Moscheen und Vereinen, die wie von Ihnen geschildert unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen, sind solche Konsequenzen natürlich perspektivisch möglich. Die Bewertung konkreter Einzelfälle liegt aber bei der zuständigen Behörde.

Allerdings ist auch klar, dass Verbote alleine das Problem nicht werden lösen können, zumal Radikalisierung auch im Netz oder im privaten Kontext stattfinden kann. Zentral sind daher vor allem Präventions- und Deradikalisierungsstrategien, wie sie das Land auch in vielfältiger Weise fördert. Exemplarisch möchte ich an dieser Stelle auf das Kompetenzzentrum gegen Extremismus in Baden-Württemberg (KONEX) verweisen. Hier werden sowohl Präventionsarbeit für verschiedene Zielgruppen geleistet, um für das Thema Extremismus zu sensibilisieren und Radikalisierung frühzeitig entgegenzuwirken, als auch gezielt radikalisierte Menschen angesprochen, um ihnen ein Angebot zum Ausstieg zu bieten.

Auch die Polizei des Landes verfolgt Präventionsmaßnahmen – vorrangig auch im schulischen Kontext – wie beispielsweise das vom Programm „Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes“ (ProPK) herausgegebene Medienpaket Mitreden!, das u.a. einen kompetenten Umgang mit Islamfeindlichkeit, Islamismus und jihadistischer Internetpropaganda fördern soll. Auch stellt die Polizei im Internet aktuelle Informationen, Handlungsmöglichkeiten und Beratungsangebote zum Thema bereit – so zum Beispiel auf der Website www.polizei-beratung.de für Eltern und Multiplikatoren sowie unter www.polizeifürdich.de speziell für junge Menschen.

Ich bin überzeugt, dass es unglaublich wichtig ist, positive Einstellungen zu unserem gemeinsamen Wertefundament, unserer Demokratie, unserem Grundgesetz und unserer toleranten und vielfältigen Gesellschaft zu stärken – und dass diese Arbeit zugleich die beste Prävention gegen Radikalisierung und Extremismus darstellt.

Bezugnehmend auf Ihre eingangs gestellte Frage: Um gegen Hassprediger in Moscheen vorzugehen, kann der Landtag von Baden-Württemberg natürlich per se nicht im Sinne eines Vollzugsorgans etwas unternehmen, doch beschließt er für die exemplarisch skizzierten Maßnahmen und Projekte, aber auch die sinnvolle Stärkung unserer Sicherheitsbehörden die notwendigen Haushaltsmittel.

Mit freundlichen Grüßen
Muhterem Aras

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