
(...) Doch ist eine klare Richtlinie mit einklagbaren Rechten für die Betroffenen sicher hilfreich. Viel günstiger (besonders für die Kinder) ist natürlich eine kommunikative, außergerichtliche Einigung im vernünftigen Einvernehmen, sofern sich das irgendwie umsetzen lässt. Der Gesetzgeber erhofft sich jedenfalls dieses Verantwortungsbewusstsein von Menschen, die erwachsen genug waren, um Kinder miteinander zu zeugen. (...)