(...) Ja, ich bin der Meinung, dass der Rundfunkbeitrag Sie in Ihren genannten Grundrechten nicht soweit einschränkt, dass es den Grundsätzen unserer Verfassung widersprechen würde. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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