(...) Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis, dass ich zu Ihrer Frage nur allgemein Stellung nehmen kann. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof hat in einem von ARD, ZDF und Deutschlandradio beauftragten Gutachten die Notwendigkeit und die Verfassungsmäßigkeit der Reform der Rundfunkfinanzierung begründet. Ich gehe bis zum heutigen Tage davon aus, dass der Rundfunkstaatsvertrag, und mit ihm die Rundfunkbeitragspflicht, verfassungsgemäß sind und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht verfassungswidrig eingeschränkt werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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