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Michael Thews
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Frage von Klaus K. •

Frage an Michael Thews von Klaus K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Thews,
leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich von Ihrem Abstimmungsverhalten bei der Gentechnik mehr als enttäuscht bin! Darum bitte ich Sie mir mitzuteilen, warum Sie nicht mit Ihrer Stimme gegen den Anbau von Genmais gestimmt haben und auch noch die Kennzeichnungspflicht für Genhonig abgelehnt haben.
In meinem Bekannten- und Freundeskreis will niemand gentechnisch veränderte Produkte bzw. Fleisch von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert wurden kaufen. Wie soll der Bürger denn entscheiden können was er kauft, wenn gentechnisch veränderte Produkte nicht einmal gekennzeichnet werden müssen ?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Kücking

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kücking,

vielen Dank für Ihre Frage. Für den ersten Teil Ihrer Frage verweise ich auch meine Antwort an Herrn Kranemann auf dieser Seite. Was den zweiten Teil Ihrer Frage angeht, kann ich Ihnen sagen, dass es eine Kennzeichnungspflicht bereits gibt.

Sie können dazu folgende Informationen unter anderem auf der Seite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden (http://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/03_Verbraucher/02_KennzeichnungLM/04_gvLM/gentechnik_Kennzeichnung_node.html ):

"Gentechnisch veränderte Organismen (GVO), sowie Lebensmittel und Futtermittel, die aus GVO bestehen, diese enthalten oder daraus hergestellt werden, müssen nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 gekennzeichnet werden. Saatgut von gentechnisch veränderten Pflanzen muss außerdem gekennzeichnet werden, ebenso wie zum Beispiel gentechnisch veränderte Schnittblumen oder gentechnisch veränderte Zierfische (falls sie in den Verkehr gebracht werden dürften).

Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind Produkte, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden und auch Lebensmittel, die zufällige oder technisch unvermeidbare Spuren von GVO oder daraus hergestelltem Material bis zu einem Anteil von höchstens 0,9 Prozent enthalten. In letzterem Fall müssen die betroffenen Unternehmer nachweisen, dass sie geeignete Schritte unternommen haben, um das Vorhandensein von Verunreinigungen mit GVO zu vermeiden. Gleiches gilt für den Umgang mit Futtermitteln."

Ich würde mir auch noch eine weitergehende Kennzeichnungspflicht wünschen und werde mich auch innerhalb der SPD-Fraktion dafür einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Thews

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