Antwort 02.11.2023 von Michael Schrodi SPD
Die politischen Einstellungen und Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern sind Privatsache und dürfen weder von Arbeitgebern noch Behörden abgefragt werden

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Die politischen Einstellungen und Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern sind Privatsache und dürfen weder von Arbeitgebern noch Behörden abgefragt werden
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt weiter geltendes Recht.
§ 20 Abs. 6 Satz5 EStG blebt geltendes Recht.