Prof. Dr. Michael Piazolo
Michael Piazolo
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Frage von Ulrich P. •

Frage an Michael Piazolo von Ulrich P. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Kultusminister,

Unsere Tochter hat in München Deutsch und Geschichte studiert und eine Stelle in Baden-Wü. angetreten, da sie in Bayern keine Stelle bekam. Sie hat dann eine später angebotene Stelle in Bayern abgelehnt, wurde in Ba-Wü. Beamtin auf Lebenszeit als Studienrätin. Da ihr Mann bei BMW in München eine Stelle bekam, hat sie die Stelle in Ba-Wü. aufgegeben. In Bayern hatte sie 11 Aushilfestellen ( zuerst Land, dann Stadt Mü.) und hat jetzt
aufgegeben. Wir Eltern hoffen, dass unter der neuen Führung der FW diese unsäglichen Zeitarbeitsverträge vermieden werden und hoffnungsvolle junge Pädagogen eine echte Berufsperspektive bekommen.

Mit freundlichen Grüßen U. P. Oberstudienrat

Prof. Dr. Michael Piazolo
Antwort von
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Die schwierige Arbeitssituation der befristet beschäftigten Lehrkräfte und deren Sorgen und Nöte können wir gut nachvollziehen und verstehen. Befristete Einstellungen lassen sich insgesamt jedoch nicht ganz vermeiden, weil für die verschiedenen Aushilfsbedarfe wie Krankheit, Beurlaubung oder Elternzeit fest eingestellter Lehrkräfte nicht unbegrenzt weitere Lehrkräfte in eine Dauerbeschäftigung übernommen werden können.
Es ist mir jedoch ein wichtiges Anliegen, unseren Lehrkräften für ihre anspruchsvolle Tätigkeit möglichst gute und stabile Rahmenbedingungen zu schaffen. Im Koalitionsvertrag wurde daher vereinbart, für diejenigen Lehrkräfte, die über eine vollständige Lehrerausbildung verfügen und sich immer wieder als zuverlässige Aushilfskräfte bewährt haben, ein Sonderprogramm auf den Weg zu bringen, das diesem Personenkreis den Einstieg in den Staatsdienst auf Basis der Verbeamtung ermöglichen soll. Ergänzend hierzu darf angemerkt werden, dass bei Nichtvorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen, zum Beispiel bei Überschreitung der Altersgrenze oder im Falle gesundheitlicher Einschränkungen, auch eine Entfristung des Beschäftigungsverhältnisses in Betracht käme.
Die Details des Sonderprogramms, das möglichst bereits zum Schuljahr 2019/2020 starten soll, werden aktuell geklärt und für die erforderlichen Stellen muss auch noch die Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers eingeholt werden. Wir bitten daher um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Aussagen möglich sind.

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