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Michael Link
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Frage von Richard H. •

Frage an Michael Link von Richard H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Link,

meine Frau Karin geb. 1963 ist arbeitssuchend.
Sie hat zuletzt in einer Pflegeeinrichtung in der Hauswirtschaft gearbeitet. Nach einem Jahr lief der befristete Vertrag aus, trotz einem guten Arbeitszeugnis wurde sie nicht weiterbeschäftigt.
Nun bekommt sie Vermittlungsvorschläge von der Agentur für Arbeit, diese sind alle befristet mit der Möglichkeit der Übernahme.
Ist es richtig, das die Agentur für Arbeit diese Stelle, für ein Jahr bezuschusst?
Alle sagen es fehlt an Pflegekräften, aber wenn jemand nur ein Jahr beschäftigt wird um dann die Arbeitsstelle wieder verlässt, dann macht doch ein Zuschuss des Arbeitsamts keinen Sinn.
Man hat sich gerade eingelernt, die Kollegen und die Bewohner kennen gelernt und muß dann wieder gehen.

Wäre es nicht sinnvoller, das ein Arbeitgeber den Zuschuss des Arbeitsamts wieder zurückzahlt wenn er die Arbeitnehmerin nach einem Jahr nicht weiter beschäftigt um mit dem nächsten Vetrag wieder den Zuschuss zu kassieren?

mit freundlichen Grüßen

R. H.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage. Ihre Befürchtungen kann ich gut verstehen.

Ich gehe davon aus, dass Sie den so genannten Eingliederungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit meinen. Hierbei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die arbeitslosen Personen einen Arbeitsplatz bieten. Dieser Zuschuss wird gewährt, wenn er zur beruflichen Eingliederung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitsnehmers erforderlich ist. Die Förderung wird in jedem Einzelfall geprüft und kann bis zu 12 Monate betragen, in Abhängigkeit vom Lebensalter bzw. bei Menschen mit Behinderungen auch länger. Grundsätzlich wird von den geförderten Unternehmen erwartet, dass die Beschäftigung auch über die Förderdauer hinaus fortgeführt wird. Diese so genannte „Nachbeschäftigungszeit“ entspricht in der Regel der Förderdauer, längstens 12 Monate.

Der von Ihnen befürchtete Missbrauch dieser Maßnahme wird durch die Regelung des § 92 SGB III weitgehend ausgeschlossen. Diese Regelung sieht die Möglichkeit vor, im Falle eines Missbrauchs den Förderbetrag zurück zu fordern.

In der 2./3. Lesung, die am 9. November im Bundestag stattfand, hat die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag das Pflegepersonalstärkungsgesetz abgelehnt. In der Altenpflege sehen wir zwar richtige Ansätze, allerdings fehlt es an einem umfassenden Konzept zur Gewinnung von mehr Pflegekräften. Der Arbeitsmarkt in der Pflege ist komplett leergefegt. Mit der vorgesehenen einseitigen Aufwertung der Krankenpflege werden die Krankenhäuser die sowieso schon angespannte Personalsituation in der Altenpflege weiter verschärfen.

Wir sind der Überzeugung, dass die Arbeitsbedingungen in der Pflege dringend verbessert werden müssen. Die Probleme sind aber nicht nur mit mehr Geld zu lösen. Mit dem Abbau von Bürokratie und einer Digitalisierungsoffensive können Pflegende entlastet werden. Dokumentationspflichten gehören auf den Prüfstand, gebündelt und digitalisiert. Qualitätskontrollen sind notwendig, doch die Prüfkriterien sind oft genug nicht an den Pflegebedürftigen orientiert.

Obwohl wir das PpSG insgesamt ablehnen, haben wir im Ausschuss für Gesundheit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der die Anerkennung von Tarifabschlüssen in der häuslichen Krankenpflege in den Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen als wirtschaftlich anerkennt, zugestimmt.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Georg Link, MdB

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