
(...) So hatte es auch das Bundesverfassungsgericht 2010 beurteilt. Unsere hohe Sensibilität für Datenschutz ändert aber nichts an der Notwendigkeit, dass Daten zur Bekämpfung von Kriminalität gebraucht werden. Dies muss rechtlich abgesichert geschehen und darf nicht willkürlich erfolgen. (...)