
(...) Meine Äußerung hat sich nicht in erster Linie auf ein juristisches Verbot bezogen. Ich bin allerdings der Meinung, dass sich auch die öffentliche Berichterstattung, durch wen auch immer sie stattfindet, an moralische Grenzen halten muss. Diese Grenzen werden immer dann überschritten, wenn die Verletzung der körperlichen Integrität von Menschen dargestellt wird. (...)