Nachfrage zu Ihrer Antwort vom 17.11. - Was bringt es wenn irgendwann vielleicht eine europäische Lösung zu haben wenn dieser Eingriff jetzt geschieht, zumal es bereits abseits von Palantir Alternativen im Markt gibt?
Sehr geehrter Herr Joukov,
leider sind Sie in Ihrer Antwort nicht auf meine Frage eingegangen, weswegen ich diese nochmals konkretisieren möchte. Zunächst ist es richtig dass das Gesetz selbstverständlich nicht auf Gotham beschränkt ist (was der korrekte Name der Software nicht aber der Firma ist), das wäre unter dem Verbot des Einzelfallgesetzes verfassungswidrig. Allerdings haben Sie das Gesetz nur beschlossen um den Einsatz dieses Produkts zu ermöglichen, das Ihre Regierung bereits im März beschafft hat, als es noch keinen rechtlichen Rahmen gab. Die Umgrenzungen der Paragraphen 45a ff. Sind doch spätestens durch 57a hinfällig, der es ermöglicht, unsere Daten auch ohne pseudonymisierung zum Training auch von Palantir Software einzusetzen. Wie soll man sich denn da als Bürger*in noch sicher fühlen? Und was bringt es wenn irgendwann vielleicht eine europäische Lösung zu haben wenn dieser Eingriff jetzt geschieht, zumal es bereits abseits von Palantir Alternativen im Markt gibt?

