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Michael Gwosdz
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Frage von Ekkehard G. •

Frage an Michael Gwosdz von Ekkehard G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gwosdz,

wie stellen Sie sich eigentlich zu dem Themenkomplex Buchenhof?
Im Augenblick fallen die Bäume nachdem der Senat den Bezirk offensichtlich angewiesen hat eine Fällgenehmigung zu erteilen. Und das obwohl allen Beteiligten klar ist, dass sowohl eine mehr als überzeugende Mehrheit der Altonaer Bürger gegen das Vorhaben ist, als auch eine rechtliche Klärung noch aussteht.
Im Lichte des neunen Wahlrechts (hier haben die Grünen den Willen der Bürger immerhin nicht verhindert) ist es doch interessant zu wissen wer wo steht.

Vielen Dank für Ihre Antwort

Ekkehard Gomm

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Gomm,

in der Tat haben sich im November vergangenen Jahres beim Bürgerentscheid "Rettet den Buchenhof" nicht nur mit fast 45.000 Menschen eine erfreulich hohe Zahl von Bürgerinnen und Bürgern beteiligt, sondern sich auch über 80% der Abstimmenden gegen die geplante Bebauung mit familienfreundlichen Genossenschaftswohnungen auf etwa einem Drittel des Grundstücks ausgesprochen.

Was bei der Abstimmung leider nur wenigen Altonaerinnen und Altonaern bewusst gemacht werden konnte, war die Tatsache, dass das Ergebnis des Entscheides auf Grund des bereits ausgesprochenen Bauvorentscheides für den Bauträger nicht mehr umgesetzt werden konnte. Denn nachdem sich eine Mehrheit in der Bezirksversammlung für das Bauprojekt des Bauträgers BVE ausgesprochen hatte, erhielt dieser bereits Ende 2007 eine vorläufige Baugenehmigung. Die GAL-Fraktion hatte sich nach einem langen Abwägungsprozess für eine Bebauuung entschieden: Der Nachverdichtung in innenstadtnahen Gebieten, zu bezahlbaren Preisen, wird der Bebauung am Stadtrand der Vorzug gegeben. Diese Entscheidung hatte auch ich Ende 2007 für richtig gehalten und auch vor der Wahl entsprechend verteidigt - und halte diese Entscheidung auch immer noch in der Abwägung für richtig. Denn der größere Teil des Buchenhofwaldes bleibt erhalten und wird sogar vom Rest des Grundstückes durch einen Zaun abgetrennt, so dass er tatsächlich künftig unberührte Natur sein kann. Im übrigen haben wir uns als GAL u.a. für den Erhalt der Feldmarken im Hamburger Westen ausgesprochen und deren planungsrechtlichen Schutz sowohl im Koalitionsvertrag auf Landes- wie auf Bezirksebene durchgesetzt. Ein Punkt, den ich als Naturschützer für die Situation in meinem Wahlkreis ebenso wesentlich erachte wie die bevorstehende Vergrößerung des Naturschutzgebietes Wittenbergen.

Nach den rechtlichen Vorgaben folgte der oben erwähnten vorläufigen Baugenehmigung nach zwei Jahren automatisch die endgültige Genehmigung. Exakt in die Zeit der Zwei-Jahres-Frist fiel dann allerdings der Bürgerentscheid, so dass der Bezirk nach Auszählung des Ergebnisses vor einem rechtlichen Konflikt stand: auf einer Seite stand die rechtskräftig gewordene Baugenehmigung des BVE, auf der anderen ein Bürgerentscheid gegen die Bebauung. Um rechtlich prüfen zu lassen, welche der beiden Seiten schwerer wiegt und umgesetzt werden muss, gab der Bezirksamtsleiter das Verfahren an den Hamburgischen Senat. Dieser stellte Anfang Februar fest, dass der gültige Bauentscheid Wirkung entfalten müsse und der Bürgerentscheid keine Wirkung entfalten könne. Die rechtliche Prüfung ist damit auch abgeschlossen. Der BVE begann daraufhin unverzüglich mit den Vorbereitungen zur Bebauung.

Der Politik waren somit die Hände gebunden, das Votum des Bürgerentscheids umzusetzen. Eine Rücknahme der Entscheidung war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Die Folge: Der Bürger und die Bürgerin fühlen sich verschaukelt. Um eine ähnliche Situation, die den Bürgerentscheid als demokratisches Mittel belastet, zu verhindern, setzt sich die GAL für eine entsprechende Überarbeitung ein. Das Gesetz zur Durchführung von Bürgerentscheiden muss dahingehend geändert werden, dass künftig schon vor der Durchführung rechtlich geprüft wird, ob das Votum im Anschluss auch wirklich umgesetzt werden kann. Politik ist eben nicht allmächtig, sondern muss im Rahmen gültiger Gesetze handeln. Im Falle des Buchenhofes führte gerade dieser Umstand zu viel Verdruss und Unverständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Gwosdz MdHB

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