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Michael Gwosdz
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Jörn J. •

Sehr geehrter Herr Gwosdz, Warum dauert die Entscheidung über die Neuauszählung der Bundestagswahl so lange, und warum wurde bei der Bürgermeisterwahl in Mühlheim/ NRW so unverzüglich entschieden ?

Es darf doch im Sinne unserer demokratischen Grundsätze nicht mit zweierlei Maß gemessen werden, und nicht noch mehr Vertrauen in die Politik verlorengehen. Es werden Stimmen in der Gesellschaft lauter, die sich für eine Neuauszählung aussprechen. z.B. Das Bündnis Deutschland:,, Wir wollen keine Stimmen, die dem BSW gehören," und die renommierten Politikwissenschaftler Prof. Dr. Uwe Wagschal (Universität Freiburg) und Prof. Dr. Eckhard Jesse (TU Chemnitz) in ihren Artikel im Focus.  Eine rasche Neuauszählung bei sehr knappen Ergebnissen und erkennbaren Unregelmäßigkeiten sollte in einer funktionierenden Demokratie eigentlich selbstverständlich sein. Es geht auch darum, „Politikverdrossenheit nicht zu schüren“.  Was werden Sie tun, damit es zu einer korrekten Ermittlung des Ergebnisses der letzten Bundestagswahl kommt? Wie werden Sie in der Frage der Neuauszählung abstimmen?  Wir Bürger dürfen nicht länger im Ungewissen bleiben ob die jetzige Regierung rechtmäßig ist. Es grüßt Jörn  J.

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Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr J.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an einem ordnungsgemäßen und transparenten Verfahren zur Überprüfung der letzten Bundestagswahl. Selbstverständlich muss Klarheit und Rechtssicherheit bzgl. des Wahlergebnisses herrschen. Als Mitglied des für Wahlprüfung zuständigen Ausschusses für Verfassung und Bezirke der Hamburgischen Bürgerschaft war ich selbst an der Prüfung der Einsprüche gegen die Bürgerschaftswahl 2025 beteiligt und weiß um die Bedeutung einer gründlichen und ernsthaften Prüfung. Die Ergebnisse können Sie übrigens unter 23_00802_bericht_des_verfassungs_und_bezirksausschusses_zum_thema_wahleinsprueche_gegen_die_gueltigkeit_der_wahlen_zur_hamburgischen_buergerschaft_am_2_maerz_2 nachlesen.

Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages nimmt diese Verantwortung meines Erachtens ebenfalls sehr ernst und kommt seiner Aufgabe mit der gebotenen Priorität und Gründlichkeit nach. Sie können sich künftig auch gerne an das Ausschusssekretariat selbst wenden, um Hinweise zum Verfahrensstand zu erhalten (wahlpruefung@bundestag.de).

Zum Stand der inhaltlichen Prüfung: Die formale Sichtung und Vorbereitung der Wahleinsprüche hat bereits begonnen. Der Wahlprüfungsausschuss wird sich nach Abschluss dieser vorbereitenden Prüfungen mit den einzelnen Einsprüchen befassen und eine Beschlussempfehlung an das Plenum des Bundestages erarbeiten. Dies erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt und in Wahrung des rechtlichen Rahmens.  Die abschließenden Beschlussempfehlungen mit ausführlicher Begründung werden dem Bundestag in Form einer Drucksache zur Entscheidung vorgelegt und öffentlich zugänglich gemacht.

Weitere Informationen zur Arbeit des Wahlprüfungsausschusses findet sie auch auf der Website des Deutschen Bundestages (https://www.bundestag.de/ausschuesse/wahlpruefungsausschuss).

Mit freundlichen Grüßen

Michael Gwosdz

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