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Frage von Hans-Günter G. •

Frage an Michael Fuchs von Hans-Günter G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Fuchs,

bei dem Thema Mindestlohn stehen Sie an vorderster Front, wenn es gilt Ausnahmen zu fordern.
Nun gibt es ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Prof. Andreas Fischer-Lescano vom Zentrum für Europäische Rechtspolitik an der Universität Bremen, das zu dem Ergebnis kommt, dass Ausnahmen für Studierende, Rentnerinnen und Rentner, Jugendliche, saisonal befristet Beschäftigte, Taxifahrer und Langzeitarbeitslose rechtlich unzulässig sind. Eine solche Ungleichbehandlung wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz, gegen das Recht der Europäischen Union und gegen das Völkerrecht. ( http://www.nachdenkseiten.de/?p=21129#h04 )

Aber genau für diese Gruppierungen fordern Sie Ausnahmen.

Fragen: Ist Ihnen das Gutachten nicht bekannt?

- Nach Kenntnisnahme des Gutachtens, beharren Sie immer noch für Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn?

- Sollte für einen Volksvertreter nicht oberste Priorität sein, denen zu helfen, die von den Starken und Besitzenden ausgebeutet und missbraucht werden?

- Halten Sie eine Entlohnung unter € 8,50 nicht für unmoralisch und verwerflich?

Das längst widerlegte Argument, dass der Mindestlohn Arbeitsplätze kosten würde, werden Sie nicht ernsthaft wiederholen wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Günter Glaser

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