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Frage von Michaela E. •

Frage an Michael Fuchs von Michaela E. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Ich möchte generell gerne wissen warum sie nun dem Bestellerprinzip bei Maklern zugestimmt haben, vor der Wahl hieß es ausdrücklich die CDU steht nicht für einen Eingriff in die Marktwirtschaft zur Verfügung. Ich habe sie aus diesem Grunde gewählt, und nun habe ich Angst um meine Firma und meine Angestellten, da sie alle hauptsächlich von der Vermietung leben, und die Vermieter werden in Zukunft keine Aufträge geben, im Anschluss habe ich ihnen unser Prinzip nochmals erklärt.
1. Behauptet wird, dass zukünftig das Bestellerprinzip für den Vermieter unter dem Aspekt des marktwirtschaftlichen Prinzips: „Wer bestellt, muss auch die Provision bezahlen“ gelten soll. Also der Vermieter muss zahlen.

Richtig ist: Das Bestellerprinzip gilt schon heute, allerdings für den Mieter. In den meisten Fällen tritt der Immobilienmakler am Rahmen der sogenannten telefonischen Kaltakquisition, Mailingaktionen, Schalten von Suchanzeigen, Anrufen von Privatanzeigen etc. zuerst auf den Eigentümer zu und fragt an, ob der Immobilienmakler das Objekt seinen Bestandskunden oder Neukunden zur Vermietung anbieten könnte. Das bedeutet es findet in der Regel immer erst der Erstkontakt auf Initiative des Immobilienmakler zu dem Eigentümer statt. Das ist sehr wichtig, denn zu diesem Zeitpunkt kommt es gar nicht zur sogenannten Bestellung durch den Eigentümer. Eine „Bestellung“ setzt sprachlich schon voraus, dass der Vermieter auf den Makler zugeht. Der Eigentümer kommt in der Regel nicht auf den Immobilienmakler zu und gibt ihm seine Bestandsimmobilien zur Vermietung. Das ist nur in wenigen Ausnahmefällen der Fall. Dies Akquise von Immobilien ist Hauptjob des Maklers und erfolgt ja gerade durch uns Immobilienmakler in der Kenntnis, dass der zukünftige Mieter die Provision zahlen wird. Makler handeln also da schon im Interesse des Mieters! Und es ist der Job des Maklers sich selbst Objekte ins Programm zu holen!

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