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Michael Frieser
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Frage von Jan N. •

Frage an Michael Frieser von Jan N. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Frieser,
wieso tritt ihre Partei so vehement für eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes im Hotelgewerbe ein? Hat der Staat zuviel Geld, diese Maßnahme soll immerhin ca 1Milliarde Euro kosten. Wie kann dadurch die Wirtschaft angekurbelt werden und in die Zukunft des Landes investiert werden?
Sollte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nicht eigentlich nur für lebensnotwenige Dinge des täglichen Bedarfs gelten? Mir ist nicht klar, inwiefern eine Hotelübernachtung dazu gehören sollte.
Ich habe das Gefühl, dass damit nur Regionalpolitik für Bayern gemacht werden soll, weil dieses Bundesland mit am Meisten profitieren würde.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Neumann

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Neumann,

in den vergangenen Wochen konnten Sie in den Medien verfolgen, wie die neue Bundesregierung dem Bundestag und dem Bundesrat Gesetzesvorschläge unterbreitete, mit denen die Auswirkungen der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise für die Bundesrepublik gemildert und schließlich überwunden werden sollen.

Bereits im Koalitionsvertrag hatten die Koalitionsparteien ein steuerliches Sofortprogramm mit krisenentschärfenden Maßnahmen zur Stärkung der Unternehmen ab dem 1. Januar 2010 vereinbart. Ebenso hatten wir vereinbart, ab dem 1. Januar 2010 Familien mit Kindern stärker zu unterstützen. Diese Vorhaben werden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz umgesetzt, das die Union gemeinsam mit der FDP am 9. November 2009 in den Deutschen Bundestag eingebracht hat und über welchem der Bundesrat heute zustimmte.

Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz werden die Bürger und Unternehmen um rund 8,5 Milliarden Euro entlastet. Darüber hinaus profitieren alle Bürger ab dem 1. Januar 2010 von dem Konjunkturpaketes II und dem Bürgerentlastungsgesetzes, welche sie um weitere 14 Milliarden Euro entlastet.

Auch die von Ihnen angesprochene Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe von 19 auf sieben Prozent gehört in das sogenannte „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ .
Steuern sollen steuern. Veränderungen der Steuersätze – dies ist nicht nur eine legitime, sondern auch die originäre Aufgabe eines Parlaments – dienen immer einem gesellschaftlichen Zweck. Im Fall der ermäßigten Steuern für Hotel und Gastronomie geht es darum, die Auswirkungen der Krise zu mildern. Das deutsche Hotelgewerbe mit 360.000 Beschäftigten wurde von der Krise mit voller Wucht getroffen und berichtet über einen insgesamt dramatischen Rückgang der Buchungen in den Hotels und Herbergen. Familien verzichten auf Ausflüge mit Übernachtungen. Unternehmen streichen Dienstreise und Konferenzen. Das Hotelgewerbe reagiert mit „Zwangsurlaub“, verzichtet auf Einstellungen, verschiebt Investitionen, reduziert Angebote und schließt Restaurants.

Die Steuersenkung für Hotels dient aber auch der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Hotel- und Gastronomiegewerbes im europäischen Umfeld, denn der überwiegende Teil der Hotelunternehmen in anderen europäischen Ländern zahlt einen deutlich geringeren Mehrwertsteuersatz.
Die DEHOGA hat Ende März diesen Jahres 5.700 Hoteliers und Gastronomen befragt, wie sie den Umsatzsteuervorteil bei einer Steuersenkung verwenden würden. Das Ergebnis zeigt, dass positive Wirkungen zu erwarten sind. 46,4 Prozent der zusätzlichen Einnahmen würden gemäß der Befragung in Investitionsmaßnahmen fließen und wäre somit wachstumsfördernd. Ein weiterer Teil des Steuervorteils (rund 20 Prozent) soll nach dieser Umfrage an die Kunden weitergegeben. 22 Prozent des zusätzlichen Einnahmen sollen für Weiterbildungen oder Lohnsteigerung den Arbeitnehmern zu Gute kommen. Der verbleibende Teil stärkt die Eigenkapitalbasis der Unternehmen. Dies ist ein gerade in Krisenzeiten nicht zu unterschätzender Vorteil. Die niedrigeren Preise sowie das durch die Investitionen in Mitarbeiter und Bauten attraktivere Angebot werden eine zusätzliche Nachfrage – auch aus dem Ausland – bewirken und somit einen Teil des Einnahmeausfalls kompensieren.

Nichtsdestotrotz nehme ich Ihren Hinweis ernst. Ich verstehe diesen auch als Hinweis auf die grundsätzliche Frage, ob der Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze aus dem Jahr 1968 so heute noch zeitgemäß ist. Bei der Einführung des Umsatzsteuersystems zum 1. Januar 1968 hatte der Bundestag ein Gesamtkonzept für alle Bereiche des täglichen Lebens vor Augen. Demnach sollte den Vergünstigungen durch Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen die Besteuerung mit dem allgemeinen Steuersatz gegenüber stehen.
Die Union positionierte sich zu diesem Thema bereits im Koalitionsvertrag: „Daneben gibt es Handlungsbedarf bei den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen. Benachteiligungen gehören auf den Prüfstand. Aus diesem Grund wollen wir eine Kommission einsetzen, die sich mit dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst.“ Wir müssen zunächst einmal die Arbeiten und Ergebnisse dieser Kommission abwarten.

Michael Frieser

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