Sehr geehrter Herr Donth, für ukrainische (Flüchtlinge) wurde die Anerkennung der Führerscheine, auch Bus und LKW erleichtert. Gilt diese Erleichterung auch für russische (Flüchtlinge)?
Ukrainische Fahrerlaubnisse sind in den Anhang 11 der FeV aufgenommen worden.
Russische, nach meinem Wissen nicht. Warum?
Danke für eine aussagekräftige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian L.

Antwort ausstehend von Michael Donth CDU
