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Frage von Claus S. •

Frage an Michael Billen von Claus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Billen,

habe eine Frage auf Kreisebene. Lt. Landkreisordnung RLP § 37,2 bestimmt der Kreistag die Mitgliederzahl, die Aufgaben und Bezeichnung der Ausschüsse. Ist es mit dieser Bestimmung vereinbar, dass zu einem späteren Zeitpunkt der Landrat alleine einen Ausschuss um einige Mitglieder aufstockt, z.B. auch mit Bediensteten der Kreisverwaltung -mit oder ohne Stimmrecht- ?

Im voraus besten Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Claus Schubert

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schubert,

der Kreistag allein legt die Anzahl der Ausschussmitglieder fest, wählt sie, und nur die plus Landrat haben Stimmrecht! Der Landrat kann Mitarbeiter und Fachleute zur Ausschusssitzung beratend (ohne Stimmrecht) einladen.

Mfg,

Michael Billen