(...) Damit kann auch die Zurechnungszeit, für die der Durchschnittswert der Beiträge bis zur Erwerbsminderung angesetzt wird, besser bewertet werden. Die Zurechnungszeit stellt den Versicherten heute so, als ob er bis zum sechzigsten Lebensjahr weiter gearbeitet hätte. Sie soll zudem - parallel zur Anhebung der Regelaltersgrenze - bis zum 62. (...)
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